Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, erstmals den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Wiederherstellung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken“ (21/8369(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 30-minütige Aussprache wurde der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen. Die AfD-Fraktion hatte Federführung beim Recht und Verbraucherschutz beantragt, konnte sich aber gegen die Mehrheit aller übrigen Fraktionen nicht durchsetzen. Gesetzentwurf der AfD Nach Ansicht der AfD-Fraktion sollte die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken durch einen Gesetzentwurf sichergestellt werden. Unter anderem kritisieren die Abgeordneten darin den Begriff der „Hassrede“ als zu unkonkret, weshalb er willkürliche Entscheidungen zum Löschen von Inhalten begünstige. Die Fraktion fordert an mehreren Stellen Änderungen am Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Unter anderem sollen „die Haftungsausschlüsse der Artikel 4 bis 8 der EU-Verordnung 2022/2065 nicht gelten, wenn ein Anbieter von Vermittlungsdiensten im Sinne des Digital Services Act (DSA) die Information auf andere Kriterien als auf ihre Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen inhaltlich überprüft“. Außerdem soll das DDG dahingehend ergänzt werden, „dass soziale Netzwerke, die marktbeherrschend sind im Sinne von Paragraf 18 GWB, die Inhalte ihrer Nutzer nur auf ihre Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen inhaltlich überprüfen dürfen und im Fall der Zuwiderhandlung dem Nutzer zum Schadensersatz verpflichtet sind“. (che/hau/08.10.2026)
