Bundestag lehnt Anträge zur Lebensmittelversorgung ab

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, nach halbstündiger Aussprache Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Lebensmittelpolitik abgelehnt. Abstimmungen und Überweisung Den Antrag mit dem Titel „Lebensmittelversorgung in Deutschland krisenfest und unabhängig gestalten“ (21/6663(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lehnten CDU/CSU, AfD und SPD ab, während Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dafür stimmten. Den Antrag mit dem Titel „Lebensmittelhandwerk erhalten – Vielfältige und krisenfeste Ernährungsversorgung sicherstellen“ (21/6664(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lehnten ebenfalls CDU/CSU, AfD und SPD ab. Dafür stimmten die Grünen, die Linksfraktion enthielt sich. Den Antrag mit dem Titel „Nationale Ernährungssicherung in Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen – Zusammenarbeit ermöglichen“ (21/6662(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lehnten wieder CDU/CSU, AfD und SPD ab, während die Grünen und die Linksfraktion ihm zustimmten. Den Antrag mit dem Titel „Wasserrückhalt und Resilienz stärken – Einkommensperspektiven für Landwirte schaffen und Moorschutzverfahren beschleunigen“ (21/6658(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lehnten CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke ab, während nur die Antragsteller dafür votierten. Zu den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (21/8342(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8441(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8341(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8443(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Darüber hinaus überwies der Bundestag einen Antrag der Grünen-Fraktion mit dem Titel „Marktkonzentration in der Lebensmittelkette stoppen – Gerechte Marktstrukturen für Erzeuger und Verbraucher“ (21/6015(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Erster Antrag der Grünen In ihrem Antrag (21/6663(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderten die Grünen-Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, Ernährungssouveränität als ressortübergreifende Aufgabe der Sicherheitspolitik zu verstehen. Dazu gehörten unter anderem die Förderung von Mischkulturen, vielfältigen Fruchtfolgen und biodiversitätsfördernden Anbausystemen, inklusive Agroforstsysteme, Waldgartensysteme, Permakultur sowie weitere resiliente Mehrnutzungssysteme. Ferner nennen die Antragsteller wassersparende Produktionsweisen, dezentralen Wasserrückhalt und klimaangepasstes Wassermanagement sowie die Züchtung und Erforschung robuster, standortangepasster und für Mischkulturen geeigneter Sorten, die mit einem deutlich reduzierten Einsatz synthetischer Dünge- und Pflanzenschutzmittel auskommen. Zudem sollte die Abhängigkeit der Landwirtschaft von fossilen Energieträgern, importierten Futtermitteln und mineralischen Düngemitteln deutlich reduziert und die Förderung des Anbaus heimischer Eiweißpflanzen gestärkt werden. Zweiter Antrag der Grünen Die Grünen wollten zudem das Lebensmittelhandwerk stärken – auch mit Blick auf die Ernährungssicherheit in Krisenzeiten, wie es in ihrem zweiten Antrag (21/6664(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt. Die Bundesregierung sollte unter anderem aufgefordert werden, das Lebensmittelhandwerk als systemrelevant anzuerkennen und es zu schützen, indem sichergestellt wird, dass nur Betriebe diesen Begriff verwenden dürfen, die tatsächlich handwerklich produzieren und damit zur Anwendung von regulatorischen Ausnahmen und Bagatellgrenzen berechtigt sind. Zudem forderten die Antragsteller die Bundesregierung auf, bestehende Förderinstrumente auf die Praxistauglichkeit für Kleinst- und Kleinbetriebe zu überprüfen und sich auch auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Binnenmarkt- und Beihilferegeln so ausgestaltet werden, dass handwerkliche Betriebe und regionale Wertschöpfungsketten gestärkt werden. Dritter Antrag der Grünen In ihrem dritten Antrag (21/6662(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderten die Grünen-Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, klarzustellen, dass Ernährungssicherheit nicht allein anhand eines hohen Selbstversorgungsgrades festzumachen sei, sondern sich einbindet als besonderer Fall für besondere und zu definierende Szenarien in den umfassenden Ansatz der Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) zu sicherer Ernährungsversorgung, auch auf globaler Ebene. Diese sei definiert entlang vier zentraler Säulen: Verfügbarkeit, Zugang, Nutzung, Stabilität. Ernährungssicherung umfasse somit ökonomische, ökologische und soziale Komponenten, so die Abgeordneten. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, die Voraussetzungen für eine bundesweit angelegte strukturierte Koordinierung und die Erfassung eines permanenten Lagebildes im Falle konkreter Zivilschutz- und Katastrophenschutzfälle für die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln, Wasser und Energie in den vorhandenen Strukturen zu schaffen und dafür im Vorfeld ressortübergreifende Szenarien und Ziele zu definieren. Vierter Antrag der Grünen Der vierte Antrag (21/6658(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zielte darauf ab, Land- und Forstwirtinnen dabei unterstützen, sich auf die kommenden Dürren und Trockenperioden vorzubereiten. Die Bundesregierung sollte darin aufgefordert werden, im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) das Ziel von 50.000 Hektar Wiedervernässung von entwässerten Moorflächen pro Jahr für resilientes Wassermanagement zu etablieren. Zudem sollte das Wasserhaushaltsgesetz um den Schutz und die Wiedervernässung organischer Böden (insbesondere Moore) als eigenständiges wasserwirtschaftliches Ziel ergänzt werden, und es sollte klargestellt werden, dass Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung oder zur Wiederherstellung natürlicher Wasserverhältnisse – wie die Vernässung von Böden – nicht als nachteiliger Eingriff gelten. Fünfter Antrag der Grünen Weil wenige Konzerne zunehmend den Lebensmittelsektor kontrollierten, müsse die Bundesregierung die zunehmende Marktkonzentration in der Lebensmittellieferkette begrenzen, um Verbraucher und Verbraucherinnen vor Oligopolen zu schützen. In ihrem überwiesenen fünften Antrag (21/6015(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit dem Titel „Marktkonzentration in der Lebensmittelkette stoppen – Gerechte Marktstrukturen für Erzeuger und Verbraucher“ fordern die Antragsteller konkret unter anderem, die im Koalitionsvertrag angekündigte und im Haushalt 2026 eingeplante unabhängige und weisungsfreie Ombudsstelle sowie eine Preistransparenzstelle einzurichten, um eine unfaire Verteilung in der Lebensmittellieferkette besser nachvollziehen zu können. Zudem solle die Missbrauchskontrolle verschärft und regionale Wertschöpfung erhalten bleiben, um die Land- und Lebensmittelwirtschaft zu fördern. (mis/hau/08.10.2026)