Anträge fordern bezahlbares Wohneigentum und Baulandvergabe an Einheimische
Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, erstmals Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Vom Mieter zum Eigentümer – Wohneigentum wieder bezahlbar machen“ (21/8382(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Gewachsene Heimat erhalten – lokales Bauland an Einheimische vergeben“ (21/8383(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden die Vorlagen dem federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag zum Wohneigentum Die AfD-Fraktion will die private Wohneigentumsbildung fördern. Die Bundesregierung solle deshalb eine Gesetzesvorlage erarbeiten, mit der jeder Steuerzahler einmalig alle Bau- beziehungsweise Kaufkosten für selbstgenutztes Wohneigentum bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro zehn Jahre lang linear steuerlich wirksam absetzen kann. Außerdem sollen die energetischen Anforderungen für die Inanspruchnahme von KfW-Krediten reduziert werden. Die Grunderwerbsteuer soll für privaten Immobilienerwerb abgeschafft werden. Die AfD-Fraktion begründet ihre Forderung mit dem Hinweis, der Hebel zur wirksamen Ankurbelung der Wohneigentumsbildung sei die Senkung der Steuern auf breiter Basis und eine fiskalische Besserstellung, wenn die Immobilie selbst bewohnt werde. Der vollständige Wegfall der Grunderwerbsteuer bei Eigennutzung würde in nennenswertem Umfang Baukapital freisetzen. „Wer in Deutschland lebt, eine Familie gegründet hat und Steuern zahlt, soll für sein selbstgenutztes Wohneigentum von Steuersenkungen profitieren“, fordert die AfD-Fraktion. Antrag zum lokalen Bauland Die AfD-Fraktion hat die Bundesregierung aufgefordert, einen erlässlichen Rechtsrahmen zu schaffen, damit Kommunen über sogenannte Einheimischenmodelle Bauland vergeben können. In ihrem Antrag dazu (21/8383(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es, der Rechtsrahmen müsse auf objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien beruhen, sozioökonomische Aspekte wie Einkommen und Vermögen angemessen berücksichtigen und eine dauerhafte Ortsbindung als wesentliches Kriterium zulassen. Ausdrücklich soll die Bundesregierung nach Ansicht der AfD-Fraktion klarstellen, dass Kommunen bei der Vergabe knapper kommunaler Wohn- und Bodenressourcen „den Schutz der dauerhaft ortsansässigen Bevölkerung sowie den Erhalt gewachsener örtlicher Gemeinschaften als legitime städtebauliche Zielsetzung verfolgen dürfen“. Die Bundesregierung soll außerdem Kommunen bei der praktischen Umsetzung von Einheimischenmodellen unterstützen, insbesondere durch die Bereitstellung von Musterrichtlinien, rechtskonformen Vertragsbausteinen und Bindungsklauseln zur Sicherung der Eigennutzung. Gemeinden sollen außerdem die Möglichkeit erhalten, Verdrängungseffekten durch überregionale Nachfrage, Spekulation und Zweitwohnsitzdruck wirksam begegnen zu können. (hle/hau/08.10.2026)
