Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland thematisiert

Auf die „Verhinderung von Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland“ zielt ein Antrag der AfD-Fraktion (21/6926(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 9. Juli 2026, erstmals debattiert hat. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der AfD Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem auf, zunächst eine Studie in Auftrag zu geben, die durch eine gezielte und bundesweite Abfrage bei Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und öffentlichen Schulen eruieren soll, wie groß der Umfang der von Zwangsverheiratung Bedrohten und Betroffenen tatsächlich und potenziell ist und bei dieser Untersuchung auch die ausschließlich religiös und informell geschlossenen (Zwangs-)Verheiratungen beziehungsweise (Zwangs-)Ehen (,,soziale Eheschließung„) mitzuberücksichtigen. Ferner soll sie im Zusammenwirken mit den Ländern eine bundesweite Aufklärungskampagne an öffentlichen Schulen und in den Sozialen Medien initiieren, mit dem Ziel, jegliche Form der Zwangsverheiratung von Minder- und Volljährige zu verhindern. (che//09.07.2026)