Drei Initiativen für einen besseren Mieterschutz debattiert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, über einen stärkeren Mieterschutz debattiert. Grundlage dafür waren ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete“ (21/6807(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Linken mit dem Titel „Mietrechtsnovelle nachschärfen – Mieterinnen und Mieter wirklich schützen“ (21/6924(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darüber hinaus hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Rückführung und Weiterentwicklung des Rechts der Eigenbedarfskündigung im privaten Wohnraummietrecht (21/6915(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlagen wurden nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Um der Mietpreisbremse mehr Geltung zu verschaffen, den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen zu erweitern und so Mietende finanziell zu entlasten, will die Regierung die Ausnahme von Mieterschutzvorschriften bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch durch eine klare zeitliche Grenze von sechs Monaten rechtssicherer ausgestalten. Unter bestimmten Voraussetzungen soll diese auf insgesamt acht Monate verlängert werden können. Zudem soll künftig ausdrücklich geregelt werden, dass grundsätzlich nur ein am Zeitwert der Möbel orientierter Möblierungszuschlag verlangt werden kann. Hierfür soll eine klare Berechnungsmethode vorgesehen werden. Darüber hinaus soll für voll möblierte Wohnungen grundsätzlich eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete angesetzt werden können. Über diesen Zuschlag sollen laut Regierung Vermietende künftig verpflichtend Auskunft erteilen. Erfolge dies nicht, soll die Wohnung jedenfalls vorübergehend als unmöbliert vermietet gelten. Begrenzung von Indexmietsteigerungen Um im Fall starker Preissteigerungen Mietende mit Indexmietverträgen besser vor finanzieller Überforderung zu schützen, sollen zudem in angespannten Wohnlagen Indexmietsteigerungen begrenzt werden. Oberhalb einer Grenze von 3,0 Prozent jährlich sollen sie dem Entwurf zufolge nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden können werden. Mehr Schutz ist auch bei Kündigungen wegen Zahlungsverzugs vorgesehen. Wenn Mietforderungen durch Nachzahlung vollständig beglichen werden, sollen Mieterinnen und Mieter künftig auch bei einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs ihre Wohnung behalten können. Dafür sollen die Regelungen zur sogenannten Schonfrist einmalig auf die ordentliche Kündigung übertragen werden. Verfahren bei Modernisierungsmieterhöhungen Der Entwurf enthält zudem Regelungen zugunsten von Vermietenden. So soll die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Modernisierungsmieterhöhungen von derzeit 10.000 Euro auf 20.000 Euro angehoben werden. Die Bundesregierung verweist zur Begründung darauf, dass auch in diesem Bereich zu „extremen Preissteigerungen“ gekommen sei und eine Anpassung der Obergrenze daher geboten sei. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Datenerhebung für qualifizierte Mietspiegel, die digitale Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnungen im Gewerberaummietrecht und den Übergang von Mietverhältnissen bei der Veräußerung von Eigentumsanteilen an einen Miteigentümer. Der Bundesrat meldet in seiner Stellungnahme Nachbesserungsbedarf an. Bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen müsse der Ausgleich zwischen Vermietenden und Mietenden ausreichend berücksichtigt werden. Zudem bittet er darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Änderungen vorzunehmen, um Anreize für die zügige Vermietung leerstehenden Wohnraums und für neuen Wohnraum zu schaffen sowie weitere bürokratische Hemmnisse zu vermeiden. Die Bundesregierung verweist in ihrer Gegenäußerung auf bereits eingeleitete Maßnahmen zur Stärkung des Wohnungsbaus. Weitere Regelungen in diesem Gesetzgebungsvorhaben seien aus ihrer Sicht nicht veranlasst. Gesetzentwurf der Grünen Bündnis 90/Die Grünen schreiben in ihrem Gesetzentwurf (21/6915(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Mieter von Wohnungen privater Vermieter könnten ihre gesetzlichen Rechte in Bezug auf die zulässige Miethöhe vielfach nicht effektiv geltend machen, weil sie bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Vermieter mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen müssten. Dieser „systematische Fehler“ des Mietrechts trage wesentlich zur Ineffektivität der Mietpreisbremse bei, heißt es weiter. Ein weiteres Problem sei der „gekaufte Eigenbedarf“. Ein Vermieter, der keinen Eigenbedarf hat, könne die Wohnung an eine Person verkaufen, die einen Eigenbedarf hat. Nach Vorstellung der Grünen soll das Recht zur Eigenbedarfskündigung auf das „gebotene Maß“ zurückgeführt werden. Es solle demnach „auf den ernsthaften, dauerhaften Bedarf“ des Eigentümers oder eines seiner nahen Angehörigen beschränkt werden. Darüber hinaus wollen die Grünen das Recht zur Eigenbedarfskündigung nach einem Verkauf und im Fall eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse eingeschränkt wissen. Außerdem schlägt die Fraktion vor, die Kündigungsfrist in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu verlängern. Antrag der Linken Die Linke schlägt in ihrem Antrag (21/6924(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem detailliertere Regelungen im Vergleich zum Regierungsentwurf zur Regulierung der Vermietung von möblierten Wohnungen und zur Kurzzeitvermietung vor. Zudem verlangen die Abgeordneten unter anderem, die Indexmiete grundsätzlich auszuschließen, und drängen darauf, die bestehende Wertgrenze bei Modernisierungen im vereinfachten Verfahren bei bis zu 10.000 Euro beizubehalten, statt sie zu erhöhen. (scr/hau/09.07.2026)