Bundestag stimmt für antragsloses Kindergeld

Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag, 9. Juli 2026, den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/6979(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gebilligt. Für das Gesetz stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Linke und AfD enthielten sich ihrer Stimme. Ein Entschließungsantrag der Grünen (21/6992(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit einer Reihe zusätzlicher Forderungen zum antragslosen Kindergeld wurde mehrheitlich abgelehnt. Abgelehnt mit allen übrigen Stimmen des Hauses wurde auch ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen“ (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/6979(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung In einer ersten Stufe soll Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, „da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann“, heißt es in der Gesetzesbegründung. In der zweiten Ausbaustufe werde das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben. Die „Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. „Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.“ Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. „Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Die AfD wollte Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen. „Für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, wird die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates angepasst“, hieß es in ihrem abgelehnten Gesetzentwurf. (bal/ste/09.07.2026)