Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Landwirtschaft beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie in weiteren Bereichen“ (21/8408(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in erster Lesung beraten. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Entwurf zusammen mit einem Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „Komplexität nehmen, Bagatellgrenzen für die Agrarförderung einführen“ (21/8556(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dem federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bündelt verschiedene sektorspezifische Maßnahmen, mit denen Unternehmen und Verwaltung von bürokratischen Pflichten entlastet werden sollen. Konkrete Änderungen sieht er beim Pflanzenschutz-Sachkundenachweis vor. Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, zu deren Einsatz berät oder diese gewerbsmäßig vertreibt, soll künftig nur noch alle sechs statt wie bisher alle drei Jahre an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildung teilnehmen müssen. Des Weiteren sollen Lebensmittelunternehmen, die von höchstens 20 Lieferanten beliefert werden, von bestimmten Formatvorgaben bei der Übermittlung von Rückverfolgbarkeitsinformationen befreit werden. Statt in maschinenlesbarer Form soll es laut Entwurf ausreichen, wenn die betroffenen Unternehmen die Daten binnen 24 Stunden elektronisch übermitteln, beispielsweise in Form gut lesbarer Fotos der Lieferscheine. Wegfall nationaler Meldepflichten Ferner sollen nationale Meldepflichten im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch entfallen, die über EU-Recht hinausgehen. Diese waren laut Entwurf 2009 und 2011 als Reaktion auf den „Gammelfleisch“- und den „Dioxin“-Skandal eingeführt worden. Eine Abfrage bei den für den Vollzug zuständigen Ländern hat laut Bundesregierung ergeben, dass seit Einführung der Vorschriften keine größere lebens- oder futtermittelbedingte Krise durch entsprechende Meldungen verhindert oder aufgeklärt worden sei. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Anzeigeregelung für den Nutzhanfanbau und die Einäscherung von Pferden. Zudem soll beim Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz) auf die Einführung neuer Öko-Regelungen für das letzte Jahr der laufenden Förderperiode 2027 verzichtet werden. Nach Berechnungen der Bundesregierung soll der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft durch die Maßnahmen um rund zwölf Millionen Euro sinken. Die Entlastung ergibt sich demnach nahezu vollständig aus der Verlängerung des Fortbildungsintervalls beim Pflanzenschutz. Für die Verwaltung rechnet die Bundesregierung mit jährlichen Einsparungen von rund einer Million Euro. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat begrüßt den Entwurf in seiner Stellungnahme grundsätzlich, moniert aber, dass die Maßnahmen die Erwartungen der land- und forstwirtschaftlichen Praxis nicht erfüllen würden. Die Bundesregierung solle „den eingeschlagenen Weg kontinuierlich und mit hoher Priorität“ fortführen und auch auf EU-Ebene auf Bürokratieabbau dringen. Konkret fordern die Länder weitergehende Änderungen. Unter Verweis auf eine „Prangerwirkung“ fordert der Bundesrat unter anderem, die Pflicht der Behörden zur Veröffentlichung von Lebensmittelverstößen im Internet zu streichen. Die Bundesregierung will eine entsprechende Anpassung prüfen. Den Vorschlag der Länder, die geplanten Erleichterungen bei der Übermittlung von Rückverfolgbarkeitsinformationen zu streichen, lehnt sie dagegen ab. Ebenso weist sie die Forderung nach einer verpflichtenden tierärztlichen Bescheinigung bei der Pferdekremierung zurück. Dem Anliegen, Verstöße gegen die neue Anzeigepflicht mit einem Bußgeld ahnden zu können, stimmt sie hingegen grundsätzlich zu. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will Landwirten bei der Agrarförderung kleinere Rückforderungen erlassen sowie Nachweispflichten reduzieren. In ihrem Antrag (21/8556(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, in einem Gesetzentwurf sogenannte Bagatellgrenzen festzulegen. Demnach sollen Bewilligungsbescheide für Fördermaßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik nicht aufgehoben werden, wenn die Rückforderung 500 Euro nicht übersteigt. Zinsen auf Rückforderungen sollen erst ab einem Betrag von mehr als 250 Euro erhoben werden. Außerdem sollen die Nachweis- und Dokumentationserfordernisse bei der Antragstellung reduziert werden. Bei geringen Sanktionen stünden Aufwand und Nutzen oftmals nicht im Verhältnis, führt die Fraktion an. Durch Bagatellgrenzen würden in der Verwaltung Personalressourcen frei. (skö/15.10.2026)
