Entwurf für ein Bundesopferbeauftragtengesetz erstmals beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland“ (Bundesopferbeauftragtengesetz, 21/8413(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Entwurf dem federführenden Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regierung will mit einem „Bundesopferbeauftragtengesetz“ eine dauerhafte rechtliche Grundlage für das Amt ihres Beauftragten „für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland“ schaffen. Zugleich soll der Gesetzentwurf die Zuständigkeit und Aufgaben der oder des Bundesopferbeauftragten vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungen verbindlich festschreiben. Zudem soll „im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung eine spezialgesetzliche Grundlage für die Verarbeitung der Betroffenendaten geschaffen“ werden, wie die Bundesregierung in der Vorlage weiter ausführt. (sto/hau/15.10.2026)
