Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein „Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes“ (21/8409(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verteidigungsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundeswehr soll in ihren Strukturen schneller und effektiver an neue Anforderungen angepasst werden können. Der Entwurf sieht dazu Änderungen in verschiedenen Gesetzen vor, um eine schnelle und umfassende Aufwuchs- und Durchhaltefähigkeit der Bundeswehr zu erreichen. Schwerpunkt der deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sei die Abwendung eines möglichen russischen Angriffs gegen Deutschland und seine Verbündeten in Europa, heißt es in der Vorlage. Um die Ziele zu erreichen, soll das Bauvolumen gesteigert, Bauvorhaben beschleunigt und eine strategische Liegenschaftsreserve geschaffen werden. Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht geplant Vorgesehen sind Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht zugunsten der Bundeswehr sowie angepasste Regelungen im Schutzbereichs- und Landbeschaffungsgesetz. Damit sollen die militärische Nutzung der Bundeswehrliegenschaften, deren Erweiterung sowie die Nutzung neuer Liegenschaften sichergestellt, ein erleichterter Vollzug bei Eingriffen in die Natur ermöglicht und Bauvorhaben beschleunigt werden. Gleichzeitig soll das überragende öffentliche Interesse an der Ausführung dieser Aufgaben festgeschrieben werden, um den Belangen der Bundeswehr, etwa bei Planungsabwägungsentscheidungen, mehr Gewicht zu geben. Durch die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für ausgewählte Verfahren sollen diese beschleunigt werden. Anpassungen im Bundesleistungsgesetz vorgesehen Ferner sind Anpassungen im Bundesleistungsgesetz an die aktuellen Szenarien und die hybride Kriegsführung vorgesehen. Um die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr zu steigern, werden Vorschriften zur Bereitstellung von Unterkünften für militärisches Personal angepasst. Damit sollen die Bedingungen für die berufliche Mobilität und die Unterbringung am Dienstort verbessert werden. So soll im Soldatengesetz geregelt werden, dass künftig auch für nicht unterkunftspflichtige Soldatinnen und Soldaten amtliche Unterkünfte bereitgestellt werden. Die im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften anfallenden Mehrkosten werden im Entwurf für die folgenden fünf Jahre auf bis zu 210 Millionen Euro beziffert. (pk/hau/15.10.2026)