Erste Lesung zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts

Der Bundestag berät am Freitag, 16. Oktober 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts sowie zu weiteren Änderungen der Zivilprozessordnung im Bereich des internationalen Zivilverfahrensrechts“ (21/8414(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Damit will die Bundesregierung das Schiedsverfahrensrecht modernisieren. Nach der 30-minütigen Aussprache soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Dem Entwurf zufolge sollen digitale Kommunikations- und Verfahrensformen im Schiedsverfahren einschließlich Videoverhandlungen und elektronischer Schiedssprüche ausdrücklich zugelassen werden, um schnelle und ressourcenschonende Verfahren zu ermöglichen. Zudem soll die Formvorgabe für Schiedsvereinbarungen laut Vorlage „erleichtert und technologieoffen formuliert werden zwecks Angleichung an internationale schiedsrechtliche Entwicklungen und Gepflogenheiten im geschäftlichen Verkehr“. Ferner soll das deutsche Schiedsverfahrensrecht zur Stärkung seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Erleichterung grenzüberschreitender Streitbeilegung dem Entwurf zufolge für englischsprachige Verfahren deutschen Gerichten, die mit Schiedssachen befasst sind, geöffnet werden. Des Weiteren sieht der Entwurf unter anderem vor, den grenzüberschreitenden Zivilrechtshilfeverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen, indem gerichtliche Schriftstücke von Gerichten anderer EU-Mitgliedstaaten künftig elektronisch an Empfänger in Deutschland zugestellt werden können. (sto/hau/09.10.2026)