Forderung nach Technologieoffenheit im Verkehrssektor
Der Bundestag berät am Freitag, 16. Oktober 2026, erstmals einen Antrag mit dem Titel „Technologieoffenheit im Verkehrssektor gewährleisten – Privilegierung der Elektromobilität beenden“ (21/8557(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Nach halbstündiger Debatte soll der Antrag dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, die staatliche Subventionierung der Elektromobilität sofort zu beenden. Dazu müsse die E-Auto-Kaufprämie 2026 sofort eingestellt werden – einschließlich der Förderung von Plug-In-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender. Auch seien noch nicht rechtlich gebundene Haushaltsmittel zu sperren. Auch alle steuerlichen Sondervorteile für Elektrofahrzeuge will die AfD beendet wissen und fordert, zu einer technologieneutralen Besteuerung zurückzukehren. Dazu müssten die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge abgeschafft und die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge sowie alle Förderprogramme für gewerbliche Elektroflotten gestrichen werden, heißt es in dem Antrag, demzufolge der Grundsatz der Technologieneutralität verbindlich verankert werden müsse. „Steuerausfälle durch Privilegierung der Elektromobilität“ In der Begründung zu dem Antrag wird auf mit der Privilegierung der Elektromobilität verbundene Steuerausfälle verwiesen. Außerdem sei es keineswegs so, dass E-Fahrzeuge keine Emissionen verursachten. „Der Großteil der Emissionen wird durch die ,emissionsfreien‘ Elektrofahrzeuge nicht vermieden, sondern lediglich von der Straße in Kraftwerke und Fabriken verlagert“, schreiben die Abgeordneten. Angesichts der angespannten Haushaltslage, der anhaltenden Wirtschaftskrise und zahlreicher ungelöster struktureller Herausforderungen bei Energiepreisen, Steuern, Bürokratie, Infrastruktur und innerer Sicherheit sei es unverantwortlich, weitere Milliarden in die Herbeiführung einer sogenannten „Verkehrswende“ beziehungsweise Umstellung auf Elektrofahrzeuge als dominante Antriebsform zu investieren, urteilen sie. (hau/15.10.2026)
