Unabhängigkeit der Deutschen Rentenversicherung debattiert
Mehrere Vorlagen der AfD-Fraktion zur Rentenversicherung haben das Plenum des Bundestages am Donnerstag, 8. Oktober 2026, beschäftigt. Die Abgeordneten legten einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit der Deutschen Rentenversicherung (21/8370(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Darüber hinaus brachte die Fraktion zwei Anträge mit den Titeln „Reform der betrieblichen Altersvorsorge durch ein digitales Standardfondsmodell“ (21/4834(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Private Altersvorsorge stärken – Einheitlichen Standardfonds mit niedrigen Kosten und besseren Renditechancen einführen“ (21/8385(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ein. Alle drei Initiativen wurden im Anschluss an die 20-minütige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gesetzentwurf der AfD Nach Ansicht der AfD-Fraktion sollte die Unabhängigkeit der Deutschen Rentenversicherung (DRV Bund) gestärkt werden. Sie hat deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf (21/8370(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) formuliert, in dem sie eine zunehmende politische Einflussnahme auf die gesetzliche Rentenversicherung konstatiert und kritisiert, dies widerspreche der Selbstverwaltung der DRV Bund als Körperschaft öffentlichen Rechts. Diese Einflussnahme äußere sich „insbesondere in der Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen aus Beitragsmitteln ohne vollständige steuerliche Kompensation, der politischen Nutzung der Nachhaltigkeitsrücklage als fiskalisches Steuerungsinstrument, kurzfristigen Eingriffen in Organisation und Finanzierung ohne langfristige Systemfolgenabschätzung sowie einer faktischen Ausweitung der ministeriellen Aufsicht über den Rahmen der reinen Rechtsaufsicht hinaus“, schreibt die Fraktion. Der Gesetzentwurf soll deshalb die Weisungsfreiheit der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung durch Einfügung eines neuen Paragrafen 29 Absatz 1a SGB IV (Viertes Buch Sozialgesetzbuch) klären. Er soll ferner die Selbstverwaltungsorgane durch gesetzlich normierte Unabhängigkeitsregeln, Unvereinbarkeitsvorschriften, feste Amtszeiten und erhöhte Abberufungshürden stärken. Außerdem sollen gesetzliche Eingriffsgrenzen für den Gesetzgeber eingeführt werden, insbesondere bei strukturellen und finanziellen Änderungen. Die Nachhaltigkeitsrücklage soll vor politischer Zweckentnahme durch Beschränkung von Entnahmen auf die Sicherstellung laufender Rentenzahlungen geschützt werden. Die verbindliche vollständige steuerliche Kompensation nicht beitragsgedeckter Leistungen soll ebenfalls im SGB IV geregelt werden. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will die private Altersvorsorge stärken und einen einheitlichen Standardfonds mit niedrigen Kosten und besseren Renditechancen einführen. Das ist das Ziel ihres entsprechenden Antrags (21/8385(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die bisherigen Instrumente der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge, insbesondere Riester-Produkte sowie ergänzend Basisrentenprodukte für Selbstständige, hätten sich vielfach als zu komplex, zu bürokratisch, zu teuer und renditeschwach erwiesen. Garantieanforderungen und hohe Kosten würden den langfristigen Vermögensaufbau begrenzen, heißt es unter anderem in dem Antrag. „Erforderlich ist daher eine weitergehende Reform, die die private Altersvorsorge einfacher, kostengünstiger, renditestärker und transparenter ausgestaltet. Ziel ist ein staatlich überwachtes, kapitalmarktorientiertes System mit einer Kostenobergrenze von 0,5 Prozent jährlich, erweiterter steuerlicher Förderung, direkten Zuschüssen und einem einheitlichen Standardfonds“, schreiben die Abgeordneten. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung solle deshalb unter anderem regeln, den Standardfonds nicht auf die betriebliche Altersversorgung zu beschränken, sondern auch für individuell organisierte private Altersvorsorge und die betrieblich vermittelte Eigenvorsorge zugänglich zu machen, um parallele Fonds und Produktstrukturen zu vermeiden, Skaleneffekte zu nutzen und die kapitalgedeckte Altersvorsorge einfacher, transparenter und kostengünstiger auszugestalten. Zertifizierte Altersvorsorge-Depots im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sollten als eigene Produktkategorie verankert und systematisch mit der steuerlichen Förderung nach Paragraf 10a Einkommensteuergesetz sowie den Regelungen des Abschnitts XI Einkommensteuergesetzes verzahnt werden. Ferner müsse sichergestellt werden, dass Altersvorsorgeansprüche und angespartes Kapital zwischen betrieblicher Altersversorgung, betrieblich vermittelter Eigenvorsorge, individuell organisierter privater Altersvorsorge sowie verschiedenen Erwerbsformen ohne Förderverlust und steuerliche Nachteile übertragen werden können, soweit der jeweilige Steuer-, Förder- und Verbeitragungsstatus gewahrt bleibt und Übertragungen nicht zur Umgehung steuerlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Pflichten genutzt werden können. (che/eis/08.10.2026)
