Strompreissenkung durch Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029“ (21/8236(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Hauptänderung ist die Reduzierung des Zuschusses des Bundes zu den Stromübertragungsnetzkosten. Er soll pro Jahr rund 5,53 Milliarden Euro betragen. Das Fördervolumen beträgt damit etwa 16,56 Milliarden Euro und soll aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden. In diesem Jahr hatten die vier Übertragungsnetzbetreiber – 50 Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW – noch 6,5 Milliarden Euro erhalten. Mit dem Zuschuss soll „ein Beitrag zur Entlastung der Strombezugskosten insgesamt geleistet werden“, heißt es in dem Entwurf. Vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise aufgrund des Iran-Krieges erscheine eine Entlastung von stromverbrauchenden Haushalten und Unternehmen geboten. Mit der Fortschreibung des Instruments für die Kalenderjahre 2027 bis einschließlich 2029 wolle die Bundesregierung „ein wichtiges politisches Signal senden“ und betonen, „dass die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland für den Gesetzgeber von hoher Bedeutung ist“. (nki/hau/08.10.2026)