Erste Lesung der Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe“ (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz, 21/8274(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch zur Rückbesinnung auf biologische Geschlechter in der Kinder- und Jugendhilfe (21/8372(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach 20-minütiger Aussprache wurden beide Entwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit einer neuen Strukturreform will die Bundesregierung die Hilfen für Kinder und Jugendliche aus einer Hand bündeln. Der Gesetzentwurf soll zudem kommunale Angebote sowie Bildungsassistenzen in KiTas und Schulen stärken. Junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien sollen die Kinder- und Jugendhilfe als einen zentralen Ansprechpartner erhalten. Ein Verfahrenslotse soll den Familien bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe helfen, wenn andere Systeme zuständig sind. Für Kinder und Jugendliche, die in KiTa oder Schule eine Begleitung brauchen, soll künftig ein Angebot der Bildungsassistenz bereitgestellt werden. Dieses Angebot planen Jugendämter, KiTas und Schulen gemeinsam. So werde sichergestellt, dass alle Kinder und Jugendlichen, die zusätzliche Unterstützung in KiTa und Schule brauchen, diese in ihrer Schulklasse gemeinsam erhalten, schreibt die Bundesregierung. Kinder und Jugendlichen mit individuellem Betreuungsbedarf werde selbstverständlich auch künftig eine Einzelassistenz zur Seite gestellt. Vorgesehen ist auch, Jugendämter durch vereinfachte Verfahren zu entlasten. So sollen beispielsweise die Fristen im Verteilverfahren von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen verlängert, die Kostenheranziehung der Eltern pauschalisiert und kostenfrei digitale Lösungen für die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit bereitgestellt werden. Gesetzentwurf der AfD Die AfD-Fraktion fordert eine „Rückbesinnung auf biologische Geschlechter in der Kinder- und Jugendhilfe“ und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (21/8372(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Sie kritisiert darin den Paragrafen 9 des SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch), der Träger der Jugendhilfe seit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom 3. Juni 2021 verpflichtet, die „Lebenslagen von transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen“ zu berücksichtigen. Diese Regelung stütze sich „auf ein wissenschaftlich nicht hinreichend belegtes Konzept der Geschlechtsidentität, greift in das elterliche Erziehungsrecht ein und öffnet Tür und Tor für eine geschlechtsideologische Beeinflussung Minderjähriger durch öffentlich finanzierte Träger, ohne dass dem eine hinreichend gesicherte medizinisch-wissenschaftliche Evidenzbasis zugrunde liegt“, heißt es im Entwurf weiter. Der Gesetzentwurf soll den entsprechenden Paragrafen „auf die biologische Zweigeschlechtlichkeit als verbindlichen Bezugsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe zurückführen sowie ein ausdrückliches Verbot der Förderung oder Vermittlung vom biologischen Geschlecht abweichender Geschlechtsidentitätskonzepte durch Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe“ festlegen. (che/hau/08.10.2026)
