Optimierung des Ausbaus der Windenergie auf See
Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See“ (21/8238(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Mitberaten wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Offshore-Windindustrie und Klimaziele retten – Ausbau in öffentlicher Hand umsetzen“ (21/8366(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurden der Gesetzentwurf und der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) will die Bundesregierung nach eigener Aussage die Brücke schlagen zwischen ambitionierten Ausbauzielen und ökonomischer Realität. Die Kostentragfähigkeit der Projekte und die Kosteneffizienz würden dabei konsequent in den Fokus genommen, heißt es. Das WindSeeG balanciere dabei Fordern und Fördern für Windenergie auf See. Vorgesehen sei ein zweistufiges Modell, mit dem der Marktmechanismus priorisiert, aber dort abgesichert wird, wo Risiken zu groß werden. Der Mechanismus dieser Absicherung über Differenzverträge entspräche dem des Entwurfes zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Zudem würden Systemkosten durch intelligente Optimierung und Synchronisierung von Erzeugung und Netzanbindung gesenkt. Durch die Möglichkeit einer Überbauung der Netzanschlüsse um bis zu 20 Prozent sorge die Novelle für eine optimale Auslastung der Netzanbindungen für Offshore-Windparks und senke so die spezifischen Stromkosten. Darüber hinaus würden, um den Ertrag pro Fläche zu steigern, Abschattungseffekte reduziert. Zudem werde die Regellaufzeit von 25 auf 35 Jahre erhöht, „was die Wirtschaftlichkeit der Projekte verbessert und dem System insgesamt dient“. Sicherheit für Gesundheit und Arbeitsschutz Das WindSeeG stärkt laut Bundesregierung darüber hinaus die Resilienz der Industrie. Es setze den Artikel 26 des EU-Net Zero Industry Act (NZIA) bürokratiearm um, um die Resilienz der kritischen Infrastruktur in der Nordsee zu stärken. Gleichzeitig ermögliche das WindSeeG Anlagenkonzepte der Zukunft. Es schaffe den regulatorischen Rahmen für die kombinierte Anbindung von Windkraftanlagen sowohl an das Stromnetz als auch an eine noch zu schaffende Wasserstoffinfrastruktur. Zudem gebe es Sicherheit für Gesundheit und Arbeitsschutz. „Mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage für planerische Festlegungen für eine koordinierte Offshore-Rettungsinfrastruktur in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wird der hohen Bedeutung von Arbeit und Gesundheit für die Beschäftigten Rechnung getragen“, heißt es im Entwurf. Antrag der Linken Die Linksfraktion dringt auf die Gründung einer Bundesinfrastrukturgesellschaft, die den Bau und den Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen sowie die Anbindungsleitungen in öffentlicher Hand vorantreibt. Flächen für die Windenergie auf See und somit entsprechende Netzanschlusskapazitäten würden blockiert und Klimaziele gefährdet, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag (21/8366(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu Gunsten der Bundesinfrastrukturgesellschaft für bereits gebaute oder in Planung befindliche Offshore-Windenergieanlagen einzuführen und einen automatischen Übergang nicht realisierter Offshore-Ausbaurechte an die Bundesinfrastrukturgesellschaft vorzusehen. (hau/08.10.2026)
