Änderungen bei den Patientenrechten erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, über die Rechte von Patienten debattiert. Dazu lag ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Änderung des Patientenrechtegesetzes“ (21/6916(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, der im Anschluss an die halbstündige erste Lesung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Gesetzentwurf der Grünen In der praktischen Anwendung zeige sich nach mehr als zehn Jahren, dass die Ziele nur teilweise erreicht würden, heißt es im Gesetzentwurf. Mehrere strukturelle Aspekte des Behandlungsverhältnisses blieben unzureichend erfasst oder ließen sich in der Praxis nur schwer im Nachhinein durchsetzen. Die gesetzliche Ausgestaltung führe in der Praxis dazu, dass haftungsrechtliche Verantwortung überwiegend den Ärzten oder dem nichtärztlichen Personal zugeschrieben werde, während institutionelle oder organisatorische Faktoren, die häufig maßgeblich zum Entstehen eines Behandlungsfehlers beitrügen, unzureichend berücksichtigt würden. „Nachweis über Schadenskausalität kaum zu führen“ In Verfahren über mögliche Behandlungsfehler sei es für Patienten überdies schwierig, den Ursachenzusammenhang nachzuweisen. Pflichtverletzungen könnten zwar festgestellt werden, der Nachweis ihrer Schadenkausalität sei jedoch häufig kaum zu führen. Die Entscheidung der Gerichte in Arzthaftungssachen hänge zudem maßgeblich von der Bewertung des medizinischen Sachverhalts durch das ärztliche Gutachten ab. In der Praxis bestünden jedoch Hinweise auf mangelnde Neutralität der Gutachter, da diese meist selbst Ärzte seien. „Patientenrechte stärken“ Die Abgeordneten fordern, die Patientenrechte in der medizinischen Versorgung zu stärken. Dazu solle ein klarer gesetzlicher Rahmen für die Organisationsverantwortung der Leitung medizinischer Einrichtungen geschaffen werden. Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten der Behandelnden sollen erweitert, präzisiert und an moderne Behandlungsformen angepasst werden. Beweisrechtliche Regelungen sollen ergänzt werden, um strukturelle Nachteile von Patienten im Arzthaftungsprozess zu reduzieren. Ferner sollen verbindliche Qualitätsanforderungen für medizinische Sachverständige sowie Regelungen zur Förderung außergerichtlicher Streitbeilegung eingeführt werden. Auch sollen die Pflichten der gesetzlichen Krankenkassen zur Unterstützung der Versicherten bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Behandlungs- und Aufklärungsfehlern gestärkt werden. (pk/eis/09.07.2026)
