Bundestag beschließt Entlastung von Ländern und Kommunen
Der Bund will Ländern und Kommunen finanziell unter die Arme greifen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen“ (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz, 21/6560(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unverändert angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/6885(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. In dritter Beratung lehnte der Bundestag Entschließungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (21/6976(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Linksfraktion (21/6977(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Beide Initiativen wurden mit der Mehrheit von Union, AfD und SPD abgelehnt. Beim Entschließungsantrag der Grünen enthielt sich die Linksfraktion, während sich die Grünen beim Entschließungsantrag der Linken enthielten. Abgelehnt wurden darüber hinaus zwei Anträge der Linken mit den Titeln „Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen – Strukturschwache Kommunen stärken“ (21/6652(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften“ (21/5821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beide Anträge wurden mit den Stimmen von Union, AfD und SPD abgelehnt. Dem ersten Antrag stimmten neben der Linken auch die Grünen zu. Beim zweiten Antrag enthielten sich die Grünen. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (21/6997(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und des Haushaltsausschusses (21/6885(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit insgesamt rund vier Milliarden Euro unterstützt der Bund Länder und Kommunen bis einschließlich 2029 finanziell – rückwirkend zum 1. Januar 2026. Finanzstarke Länder werden damit in den Jahren von 2026 bis 2029 durch eine Kürzung ihrer jeweiligen Umsatzsteuerabschläge im Finanzkraftausgleich um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet. Die Entlastung verteilt sich auf die finanzstarken Länder nach ihren Anteilen am Gesamtvolumen der Umsatzsteuerabschläge, heißt es. Aufgrund der gekürzten Umsatzsteuerabschläge werden die Umsatzsteuerzuschläge für die finanzschwachen Länder im Finanzkraftausgleich in den Jahren von 2026 bis 2029 ebenfalls um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich abgesenkt. Zum Ausgleich werden die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen in den Jahren von 2026 bis 2029 für diese Länder um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich erhöht. „Die Aufteilung dieser Erhöhung auf die finanzschwachen Länder stellt sicher, dass die Kürzung der Umsatzsteuerzuschläge für jedes einzelne finanzschwache Land exakt ausgeglichen wird“, schreibt die Bundesregierung. Entlastung von übermäßigen Kassenkrediten Der Bund unterstützt zudem von 2026 bis 2029 finanzschwache Flächenländer mit insgesamt 250 Millionen Euro jährlich, damit diese ihre von übermäßigen Kassenkrediten betroffenen Kommunen entlasten können. Die finanziellen Mittel sollen dazu beitragen, dass die Handlungsfähigkeit der Kommunen erhalten bleibt. Die Mittel werden im Zeitraum von 2026 bis 2029 als Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten gewährt, die sich aus den übermäßigen kommunalen Liquiditätsbeständen in diesen Ländern ergeben. Die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen werden auf die Länder entsprechend ihrer zum 31. Dezember 2024 bestehenden kommunalen Schuldenbestände verteilt. Außerdem wird der von den ostdeutschen Ländern zu tragende Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR in den Jahren von 2026 bis 2029 von 50 Prozent auf 40 Prozent reduziert. Der Anteil des Bundes steigt entsprechend von 50 auf 60 Prozent. Damit würden die Haushalte der ostdeutschen Länder in den kommenden Jahren deutlich entlastet und damit deren finanziellen Spielräume verbessert, heißt es im Gesetzentwurf. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat stellte in seiner Stellungnahme fest, dass der Gesetzentwurf angesichts der starken Verschuldung der Kommunen „zu kurz greift“. Eine spürbare Entlastung der Kommunen werde mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz nicht eintreten. „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, einen angemesseneren, wirksamen Beitrag zum Abbau kommunaler Altschulden unter vollständiger Anrechnung der bisherigen Entschuldungsprogramme zu leisten“, heißt es in der Stellungnahme, in der auch darauf hingewiesen wird, dass die aktuellen kommunalen Finanzierungsdefizite zu einem erheblichen Teil auf die Umsetzung bundesgesetzlicher Vorgaben zurückzuführen seien. Der Ausschluss der Stadtstaaten von den Entlastungen widerspreche außerdem dem föderalen Gleichbehandlungsgrundsatz. In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Forderung nach einer Erhöhung der finanziellen Entlastung durch das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz zurück. Antrag der Linken zu kommunalem Bedarfsindex Die Fraktion Die Linke wollte einen neuen „Kommunalen Bedarfsindex“, der für alle Förderprogramme des Bundes verbindlich angewendet werden soll. In ihrem ersten Antrag (21/6652(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es, zahlreiche Förderprogramme orientierten sich am Königsteiner Schlüssel. Dieser basiere zu zwei Dritteln auf dem Steueraufkommen und zu einem Drittel auf der Bevölkerungszahl der Länder. Der Königsteiner Schlüssel berücksichtige jedoch weder die Finanzkraft einzelner Kommunen noch Investitionsrückstände, Soziallasten, demografische Entwicklungen oder infrastrukturelle Defizite. Länder mit hoher Wirtschaftskraft und großer Bevölkerung erhielten dadurch regelmäßig höhere Förderanteile, unabhängig davon, ob die strukturellen Herausforderungen vor Ort tatsächlich größer seien. „So profitieren wirtschaftsstarke Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg regelmäßig von hohen Mittelanteilen, während Länder mit zahlreichen finanzschwachen Kommunen und hohen Investitionsbedarfen, etwa das Saarland, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern, vergleichsweise geringere Anteile erhalten“, wird kritisiert. Auch innerhalb großer Flächenländer würden strukturschwache Regionen häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Kommunen mit geringer Steuerkraft Nach Ansicht der Fraktion schafft ein Kommunaler Bedarfsindex eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Verteilung von Fördermitteln. Der Index stärke insbesondere Kommunen mit geringer Steuerkraft, hohen Investitionsbedarfen und besonderen sozialen oder demografischen Belastungen. Er leiste damit einen wirksamen Beitrag zur Verringerung regionaler Ungleichheiten und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Als Gewichtung des Index schlägt die Fraktion Die Linke vor: 25 Prozent kommunale Finanzkraft, 25 Prozent kommunaler Investitionsrückstand, 25 Prozent soziale Belastungen und Armutsindikatoren, 15 Prozent demografische Entwicklung und zehn Prozent infrastrukturelle Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite. Antrag der Linken zur Altschuldenhilfe Die Linksfraktion forderte in ihrem zweiten Antrag (21/5821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine „Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften“. Die Abgeordneten verlangten unter anderem eine Grundgesetzänderung, sodass sich der Bund künftig hälftig an der Entschuldung hoch verschuldeter Kommunen beteiligen kann. Darüber hinaus forderte die Fraktion, die Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen und Genossenschaften in Ostdeutschland vollständig durch den Bund zu übernehmen und zu tilgen. Zudem sollte den Bundesländern die Kosten erstattet werden, falls sie die Gesellschaften bereits entschuldet haben. Zur Begründung verwies die Fraktion auf hohe Verbindlichkeiten aus dem DDR-Wohnungsbau, die Investitionen wie energetische Sanierungen erschwerten. Die Fraktion argumentierte ferner, die hohe Verschuldung vieler Kommunen gefährde deren Handlungsfähigkeit und damit „die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland“. (hle/hau/09.07.2026)
