Bundestag beschließt die Frühstartrente
Der Bundestag hat am Freitag, 16. Oktober 2026, die Frühstartrente beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung einer Frühstartrente“ (21/7864(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8296(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/8606(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde. Der Haushaltsausschuss hatte zudem einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/8619(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Finanzierbarkeit vorgelegt. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Gesetzentwurf (21/8608(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde bei Zustimmung der Antragsteller und Enthaltung der Linksfraktion mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Abgelehnt wurde ebenfalls ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Für eine sichere Rente unserer Kinder – Junior-Spardepot“ (21/2163(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Finanzielle Bildung stärken – Unabhängig, mehrperspektivisch und für alle jungen Menschen“ (21/8125(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Antrag der AfD fand keine ausreichende Mehrheit gegen das Votum der übrigen Fraktionen. Der Antrag der Linksfraktion wurde nur von den Grünen unterstützt. Der Abstimmung der beiden Anträge lag ebenfalls eine Beschlussvorlage des Finanzausschusses (21/8606(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der Einführung einer Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren will die Bundesregierung die private Altersvorsorge bereits im Kindesalter beginnen lassen. Die staatliche Förderung soll zehn Euro pro Monat und Kind betragen. Die Frühstartrente soll zunächst mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 sechs Jahre alten Kinder (Geburtsjahrgang 2020) starten; für ältere Kinder können zwar Verträge abgeschlossen werden, aber eine staatliche Förderung ist nicht vorgesehen. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen in die Frühstartrente einbezogen. Die Kosten für die Förderung werden für 2027 mit 198 Millionen Euro angegeben. Bis 2030 sollen die Kosten auf 411 Millionen Euro steigen. Pro Monat zehn Euro vom Staat Der Gesetzentwurf sieht vor, dass pro Monat zehn Euro vom Staat in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt werden, wenn ein solcher Vertrag von den Eltern der anspruchsberechtigten Kinder bei einem entsprechenden Anbieter abgeschlossen worden ist. Das angesparte Kapital könne durch private Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr weiter aufgestockt werden, heißt es in dem Entwurf. “Ein nahtloser Übergang in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit wird ermöglicht„, so die Regierung. Für die Auswahl der Produkte für die Frühstartrente sollen die Regeln des Standarddepot-Vertrags für die private Altersvorsorge übernommen werden. Der Vertrag könne elektronisch abgeschlossen werden; eine Beratung sei nicht erforderlich. Wenn Eltern für Kinder keinen Vertrag abschließen, werden laut Gesetzentwurf pro Monat und Kind zehn Euro kollektiv am Kapitalmarkt angelegt. Dafür wird zum 1. Januar 2028 das Sondervermögen des Bundes „Frühstartrente“ errichtet. „Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten“, heißt es im Gesetzentwurf. Auch eine Kreditaufnahme soll nicht erlaubt sein. Auszahlung erst ab vollendetem 65. Lebensjahr Ein individualisierter Anspruch aus dem Sondervermögen Frühstartrente könne zu einem späteren Zeitpunkt in einen individuellen Altersvorsorgedepot-Vertrag übertragen werden, heißt es weiter. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei sein. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein. Zur Begründung des Vorhabens heißt es, mit der Einführung der Frühstartrente könne Alterssicherung bereits im Kindesalter mit staatlichen Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge beginnen. Forschungsergebnisse zeigten, dass positive Erfahrungen am Kapitalmarkt das Finanzverhalten über Jahrzehnte prägen und die Aktienkultur nachhaltig fördern könnten. „Wer den Kapitalmarkt schon in jungen Jahren erlebt, entwickelt Verständnis für langfristiges Investieren und baut Vertrauen auf“, schreibt die Regierung. Regelung soll soziale Ungleichheiten reduzieren Die Frühstartrente zeige, wie langfristiges Sparen funktioniere, wie Rendite entstehe und welche Rolle Risiken und Schwankungen über längere Anlagehorizonte spielen würden. Um eine zielgerichtete Bildungsbegleitung zu erreichen, werden Anbieter und öffentliche Stellen verpflichtet, verständliche, transparente und regelmäßig aktualisierte Informationen bereitzustellen, „sodass Eltern und Kinder nachvollziehen können, wie die Frühstartrente funktioniert, wie sich das Vermögen entwickelt und welche Rolle Kapitalmarktmechanismen für die private Altersvorsorge spielen“, heißt es in dem Entwurf. Langfristig solle das Gesetz auch dazu beitragen, soziale Ungleichheiten zu reduzieren, erwartet die Regierung. Indem alle Kinder unabhängig von der Initiative, den finanziellen Möglichkeiten oder der Finanzkompetenz ihrer Eltern Zugang zu kapitalgedeckter Vorsorge erhalten würden, werde ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit geleistet. Die angestrebte Lösung solle den langfristigen Vermögensaufbau für alle Kinder ermöglichen. Änderungen im Finanzausschuss Der Finanzausschuss hatte am Mittwoch, 14. Oktober, noch Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Zu den wichtigen gehört eine Präzisierung der Anlagepolitik des Sondervermögens für die kollektive Anlage. Hieß es im Regierungsentwurf nur, die der kollektiven Anlage zugeführten Mittel und die Erträge seien „unter Wahrung der allgemeinen Anlagegrundsätze Rendite, Sicherheit und Liquidität global diversifiziert anzulegen“, so wird jetzt zusätzlich vorgeschrieben, dass „ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds“ anzulegen ist. Damit soll, so die Begründung, ausgeschlossen werden, „dass andere politische Ziele mit der Anlage der Mittel verfolgt werden“. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion machte sich für eine neue kapitalgedeckte Altersvorsorge für Kinder stark. In ihrem Antrag bezeichneten die Abgeordneten das Modell der „Frühstart-Rente“, bei dem insgesamt 1.440 Euro eingezahlt werden sollen, aufgrund der zu geringen Beträge als ungeeignet, um einen relevanten Beitrag zur Altersvorsorge zu leisten. Um dies zu erreichen, sei ein frühzeitig aufgebauter Kapitalstock in fünfstelliger Größenordnung notwendig, um über die lange Laufzeit durch Zinseszinseffekte ein signifikantes Depotvolumen zu erreichen. Deshalb schlug die Fraktion ein „Junior-Spardepot“ vor, das unabhängig von der Finanzkraft der Eltern und ohne neue Schulden den Kindern eine neue Rentenperspektive eröffnen soll. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, per Gesetzbeschluss eine unabhängige Stiftung („Gemeinschaftsstiftung“) als Ergänzung zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung zum langfristigen Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorgesäule zu errichten. Dabei sollte für jedes neugeborene Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit und tatsächlichem Daueraufenthalt im Inland ein „Altersvorsorge-Fondssparplan“ und entsprechendes „Junior-Spardepot“ eingerichtet werden. Diese Altersvorsorge sollte so ausgestaltet werden, dass unter anderem personenbezogene Fondssparpläne zweckgebunden zur Altersvorsorge geführt werden, individuelle Anwartschaftsrechte, die dem Eigentumsschutz des Artikel 14 Grundgesetz unterliegen, aufgebaut werden und die Fondssparpläne aus Steuermitteln des Bundes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr des Kindes mit monatlichen zweckgebundenen Einzahlungen in Höhe von anfänglich 100 Euro bespart werden. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, eine nationale Finanzbildungsstrategie gemeinsam mit den Ländern als unabhängige und mehrperspektivische finanzielle Verbraucherbildung zu entwickeln. Finanzbildung sollte nicht als neues, isoliertes Schulfach, sondern als Querschnittsthema in den Schulen fächerübergreifend in den bereits etablierten Fächerkanon integriert werden. Erreicht werden müssten alle jungen Menschen unabhängig von Schulform, Bildungsweg, Geschlecht und davon, ob sie oder ihre Eltern über finanzielle Vorbildung verfügen würden. Konzeption, Materialien und Durchführung finanzieller Bildung müsse zudem frei von den Interessen der Finanzwirtschaft sein, forderte die Fraktion Die Linke. Zur Sicherstellung sprechen sich die Abgeordneten für ein Verbot von Sponsoring in der Finanzbildung aus. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass die finanzielle Bildung geschlechtergerecht konzipiert wird „und die strukturellen Ursachen ungleicher Alterssicherung erklärt werden, statt sie als individuelles Wissens- oder Selbstvertrauensdefizit zu behandeln“. Kritisch bewertet wurde auch die Verknüpfung von Bildungsauftrag und Vertragsabschluss bei der von der Bundesregierung geplanten Frühstartrente. In dem Gesetzentwurf werde ein „hoher Aktienanteil als für die finanzielle Bildung sinnvoll“ erachtet und Aktien würden als „für einen langen Anlagehorizont geeignete Anlageklasse“ bezeichnet. Die Fraktion Die Linke hält dies für staatliche Parteinahme für eine Anlageklasse. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, müsse auch im Unterricht kontrovers erscheinen, so die Forderung. (che/hle/hau/16.10.2026)
