Zwei Initiativen zum Thema Zwangszuweisungen beraten
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 23. April 2026, in einer Debatte mit zwei Initiativen der AfD zum Thema Zwangszuweisungen auseinandergesetzt. Die Fraktion hatte dazu einen Antrag mit dem Titel „Kommunales Vetorecht gegen Zwangszuweisungen von Flüchtlingen“ (21/5485) und einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Asylgesetzes (Massenmigrationsbewältigungsgesetz)“ (21/5476) eingebracht. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen. Die AfD hatte bei ihrem Antrag Federführung beim Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen und bei ihrem Gesetzentwurf Federführung beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz verlangt, wurde in beiden Fällen aber von der Mehrheit der übrigen Fraktionen überstimmt. Gesetzentwurf der AfD In ihrem Gesetzentwurf (21/5476) kritisiert die AfD die Verteilung der Asylantragsteller nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer. „Die Verteilung innerhalb der Länder auf Städte und Gemeinden fällt in die Kompetenz der Bundesländer. Den Städten und Gemeinde werden ohne Rücksicht auf die Situation des Wohnungsmarkts und ohne Widerspruchsmöglichkeit von der jeweiligen Landesregierung Personen zur Unterbringung zugewiesen“, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern deshalb zum einen, die Vorschrift zur „Mietpreisbremse“ so zu ändern, dass darin ein zusätzliches Begründungserfordernis für die Landesregierungen aufgenommen wird, wenn für ein Gebiet ein „angespannter Wohnungsmarkt“ festgestellt werde. Die Landesregierungen sollen angehalten werden, konkret darzulegen, welche Auswirkungen eine weitere Zuweisung von Asylantragstellern auf den Wohnungsmarkt der jeweiligen Kommune habe und mit welchen Maßnahmen diese Mehrbelastung vollständig ausgeglichen werden solle. „Um zu verhindern, dass die Zahl der Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt weiter steigt, soll Paragraf 45 Asylgesetz um ein kommunales Vetorecht gegen die Zwangszuweisung von Asylantragstellern ergänzt werden“, fordert die Fraktion. Antrag der AfD In ihrem Antrag (21/5485) fordert die AfD, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der den Bundesländern eine Zuweisung von Flüchtlingen an solche Gemeinden verwehrt, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung gemäß Paragraf 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgestellt worden ist. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion einen Gesetzentwurf vorlegen, demzufolge eine Verpflichtung eines Landes zur Übernahme von Ausländern aus einem Aufnahmeprogramm des Bundes gemäß Paragraf 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes nur dann besteht, wenn das betreffende Land zu diesem Aufnahmeprogramm sein Einvernehmen erteilt hat. „Nachfrage nach Wohnraum massiv erhöht“ Wie die Fraktion in der Vorlage schreibt, werden die Migranten auf Grundlage des sogenannten Königsteiner Schlüssel vom Bund auf die Länder verteilt. „Diese bedienen sich anschließend der Asyldurchführungsverordnung, um Landkreise beziehungsweise Gebietskörperschaften zur Unterbringung aufzufordern“, schreibt die Fraktion weiter. Dies habe den Nachfragedruck nach Wohnraum in Ballungszentren massiv erhöht, denn für Asylbewerber ende nach maximal 18 Monaten die Verpflichtung, in einer kommunal betriebenen Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Anschließend drängten diese Menschen auf den Wohnungsmarkt der Gebietskörperschaften, denen sie zuvor zugeteilt worden waren. Aufgrund mangelnder Kapazitäten sei es allerdings „Praxis vieler Kommunen, die Residenz- und damit Wohnpflicht sofort nach der Registrierung aufzuheben“. (sto/che/eis/23.04.2026)
