Abstimmung über Vereinfachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 23. April 2026, über eine Initiative zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge ab. Dazu liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1934) in einer vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (21/5525) vor. Der Haushaltsausschuss hat überdies einen Finanzierbarkeitsbericht (21/5526) vorgelegt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben einen Entschließungsantrag (21/5528) zum Gesetzentwurf vorgelegt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung öffentliche Vergabeverfahren vereinfachen und digitalisieren. Zu den zentralen Zielen gehören die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Außerdem werden spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und „junge und innovative Unternehmen“ eingeführt, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern. Das Vorhaben sieht zahlreiche Änderungen im Vergaberecht vor, insbesondere im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), bei der Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und weiteren einschlägigen Regelwerken. Mit den Maßnahmen soll auch die Verwaltung entlastet werden. Da der europarechtliche Rahmen den Reformspielraum in der Oberschwelle einschränke und nur gewisse Anpassungsmöglichkeiten eröffne, die durch das vorliegende Gesetz genutzt werden, setzt sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene für eine Reform der Vergaberichtlinien ein. In diesem Sinne will die Bundesregierung konkrete Vorschläge auf europäischer Ebene einbringen. Änderungen im Wirtschaftsausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. April, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf beschlossen. Durch einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf vor allem durch Maßnahmen zur Förderung des Mittelstands ergänzt. Bei der Auftragsvergabe sind nun „mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen“. Außerdem sollen Auftraggeber im Fall einer Gesamtvergabe Auftragnehmer verpflichten können, bei der Erteilung von Unteraufträgen die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen besonders zu berücksichtigen. Im Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD ist vorgesehen, die Regelungen zur Verwendung der Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) besonders zu beschleunigen. Die zuständigen Stellen haben die neuen Regelungen so anzuwenden, dass ein pragmatischer, praktikabler und schneller Mitteleinsatz/-abfluss möglich wird und damit die Modernisierung des Landes zügig vorangetrieben werden kann. Außerdem soll im Zuge der nationalen Reform des Vergaberechts auch die Ausgestaltung der Local-Content-Requirements (LCR) im Industrial Accelerator Act (IAA) auf EU-Ebene aktiv und engmaschig begleitet werden. Dabei sei sicherzustellen, dass die unionsweiten „Made-with-EU“- und Low-Carbon-Anforderungen in öffentlichen Ausschreibungen und Förderinstrumenten kohärent mit den nationalen Regelungen umgesetzt werden, strategische Wertschöpfung in Deutschland gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. „Gold-plating ist zu vermeiden“, heißt es. (nki/eis/22.04.2026)
