Beratung von zwei Initiativen zum Thema Zwangszuweisungen

Der Bundestag setzt sich am Donnerstag, 23. April 2026, in einer Debatte mit zwei Initiativen der AfD zum Thema Zwangszuweisungen auseinander. Die Fraktion bringt dazu einen Antrag mit dem Titel „Kommunales Vetorecht gegen Zwangszuweisungen von Flüchtlingen“ (21/5485) und einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Asylgesetzes (Massenmigrationsbewältigungsgesetz)“ (21/5476) ein. Noch ist offen, welcher Ausschuss zur weiteren Beratung die Federführung übernehmen soll. Gesetzentwurf der AfD In ihrem Gesetzentwurf kritisiert die AfD die Verteilung der Asylantragsteller nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer. „Die Verteilung innerhalb der Länder auf Städte und Gemeinden fällt in die Kompetenz der Bundesländer. Den Städten und Gemeinde werden ohne Rücksicht auf die Situation des Wohnungsmarkts und ohne Widerspruchsmöglichkeit von der jeweiligen Landesregierung Personen zur Unterbringung zugewiesen“, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern deshalb zum einen, die Vorschrift zur „Mietpreisbremse“ so zu ändern, dass darin ein zusätzliches Begründungserfordernis für die Landesregierungen aufgenommen wird, wenn für ein Gebiet ein „angespannter Wohnungsmarkt“ festgestellt werde. Die Landesregierungen sollen angehalten werden, konkret darzulegen, welche Auswirkungen eine weitere Zuweisung von Asylantragstellern auf den Wohnungsmarkt der jeweiligen Kommune habe und mit welchen Maßnahmen diese Mehrbelastung vollständig ausgeglichen werden solle. „Um zu verhindern, dass die Zahl der Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt weiter steigt, soll Paragraf 45 Asylgesetz um ein kommunales Vetorecht gegen die Zwangszuweisung von Asylantragstellern ergänzt werden“, fordert die Fraktion. (che/eis/22.04.2026)