Weitere Digitalisierung in der Migrationsverwaltung beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ (21/4080(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/7004(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Für den Gesetzentwurf stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen votierte die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (21/7005(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Gesetz soll einem besseren und schnelleren Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen im Migrationsbereich dienen. Ziel ist es, die Behörden zu entlasten und die Verwaltungsprozesse zu beschleunigen. Zentraler Bestandteil der Regelungen des „Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetzes“ (MDWG) ist laut Bundesregierung die Schaffung einer Möglichkeit zur Speicherung und Weiterverwendung biometrischer Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift), die während der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels im Inland erhoben worden sind. Daneben sind Regelungen enthalten, um allen im Visumverfahren beteiligten Behörden den Zugriff auf die „für Visaerteilung maßgebenden antragsbegründenden Dokumente“ zu erleichtern, wie die Bundesregierung in der Begründung weiter ausführt. Um einen funktionierenden Informationskreislauf zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie Ausländerbehörden auf der einen Seite und Trägern für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf der anderen Seite zu gewährleisten, sind den Angaben zufolge Regelungen vorgesehen, durch die Umstand und Dauer einer Leistungseinschränkung oder eines Leistungsausschlusses im Ausländerzentralregister (AZR) abgebildet werden. Ferner wird geregelt, dass die Informationsübermittlung der Staatsanwaltschaften und Gerichte an die Ausländerbehörden durch die Erfassung der relevanten Mitteilungen in Strafsachen zentral im AZR verbessert wird. Schließlich werde „neben der strukturierten Erfassung von Angaben zur Identität ausländischer Personen die Möglichkeit geschaffen, amtliche Identifikationsdokumente und sonstige nichtamtliche Dokumente, die zur eindeutigen Identifikation der Person geeignet sind, als Volltextdokumente im AZR zu erfassen“, heißt es weiter. (sto/eis/09.07.2026)
