Anträge zur Stärkung des ÖPNV werden beraten

Der Bundestag berät am Freitag, 24. April 2026, über die Lage im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Den Abgeordneten liegt dazu ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Mit dem Neun-Euro-Ticket private Haushalte entlasten“ (21/3658) vor, der im Anschluss an die 60-minütige Debatte den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden soll. Ebenfalls erstmals beraten werden soll die Vorlage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Förderung emissionsfreier Busantriebe verstetigen“ (21/5492). Die Federführung soll dabei der Verkehrsausschuss innehaben. Zur Abstimmung steht zudem ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz novellieren – Kommunen stärken und Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs langfristig absichern“ (21/3842). Der Verkehrsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (21/5549) vorgelegt. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert, das Neun-Euro-Ticket im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wieder einzuführen und unbefristet zu verstetigen. Für Schülerinnen und Schüler, Azubis, Studierende sowie Seniorinnen und Senioren solle ein Null-Euro-Ticket eingeführt werden, heißt es in dem entsprechenden Antrag. Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, in der zweiten Jahreshälfte 2026 dem Bundestag ein mit den Ländern abgestimmtes Konzept zur sukzessiven Angebotsausweitung, insbesondere in den städtischen Randbereichen und im ländlichen Raum vorzulegen. Ziel dessen müssten eine Verdopplung der Fahrgäste im ÖPNV bis 2030, eine Mobilitätsgarantie im ländlichen Raum und dauerhaft niedrigere Preise im ÖPNV, „perspektivisch hin zum bundesweiten Nulltarif“, sein. Antrag der Grünen zu emissionsfreien Busantrieben Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, die Mittel für die Förderung von Bussen mit emissionsfreien Antrieben deutlich zu erhöhen. Die Mittel müssten in eine gesetzlich verankerte bis 2035 bestehende Förderung überführt werden, um Planungssicherheit für Kommunen und Verkehrsunternehmen zu schaffen, heißt es in ihrem Antrag. Darin plädieren die Abgeordneten dafür, Ladeinfrastruktur in Betriebshöfen als förderfähige Maßnahme ins Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aufzunehmen, „um den Verkehrsunternehmen den initialen Schritt zu emissionsfreien Bussen zu ermöglichen“. Verlangt wird zudem, gesetzliche Hürden bei der Errichtung von Netzanschlüssen für Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen zügig abzubauen. Baugenehmigungen für Ladeinfrastruktur müssten beschleunigt, vereinheitlicht und priorisiert werden, heißt es. Die bisherigen Förderaufrufe hätten vielen Verkehrsunternehmen den Einstieg in die E-Mobilität ermöglicht, schreibt die Fraktion. Eine Förderung, die nur auf die Fahrzeuge abziele, reiche aber nicht aus, um die mit dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz geforderten Elektrifizierungsquoten zu erreichen. Besonders für kleinere Verkehrsbetriebe sei der erste Elektrobus am schwierigsten zu beschaffen, „da mit ihm auch die Ladeinfrastruktur und der Netzanschluss dafür errichtet werden müssen“. Hier seien die Unternehmen dringend auf Unterstützung angewiesen. Die angespannte finanzielle Situation der Kommunen führe jedoch dazu, dass der Umstieg auf saubere Fahrzeuge verzögert werde und die Verkehrsbetriebe wegen mangelnder Planungssicherheit nicht investieren könnten, heißt es in dem Antrag. Antrag der Grünen zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz novellieren, um Kommunen zu stärken und den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) langfristig abzusichern. Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dauerhaft zu erhöhen und mit einer jährlichen Dynamisierung zu versehen, die sich an der tatsächlichen Preisentwicklung orientiert. Zudem müssten finanzschwache Kommunen bei der Vergabe der Fördermittel priorisiert werden. „Damit wird die Planungssicherheit für Länder und Kommunen gewährleistet und der hohe Bedarf an zusätzlichen Vorhaben abgebildet“, heißt es in dem Antrag. Gefordert wird außerdem, die Planungskosten von förderfähigen ÖPNV-Infrastrukturprojekten mit dem gleichen Förderanteil wie die Baukosten zu übernehmen sowie die derzeit befristete Förderung der Grunderneuerung von ÖPNV-Infrastruktur zu entfristen, um den langfristigen Erhalt der bestehenden Netze sicherzustellen. Planungskosten seien bisher nur unter bestimmten Bedingungen mit zehn Prozent förderfähig, macht die Fraktion deutlich. Bau von Bahnhöfen und Haltestellen Auch müsse der Bund den Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen zum Erreichen der Klimaziele über das Jahr 2030 hinaus „bis zur tatsächlichen Klimaneutralität des ÖPNV“ fördern. Aktuell sei der Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 befristet, schreiben die Abgeordneten. Auf die Förderung von Magnetschwebebahnen sollte hingegen aus Sicht der Grünen verzichtet werden. Diese böten keinen verkehrlichen Mehrwert für den ÖPNV und verhinderten den Ausbau bestehender ÖPNV-Systeme, heißt es zur Begründung. Sie stellten in der Regel isolierte Systeme mit eigenen Netzen dar. Der daraus resultierende Umsteigezwang mache den ÖPNV unattraktiv. (hau/22.06.2026)