Forderung nach einer nationalen Mobilfunk-Netzabdeckung erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion „Mobilfunklücken schließen – Nationale Netzabdeckung für alle Bürger“ (21/5490) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zum nationalen Roaming vorzulegen. In ihrem Antrag schreiben die Abgeordneten, ein nationales Roaming von 2G/4G/5G-Diensten durch die Kommunikationsanbieter solle sicherstellen, dass ein nationales Roaming in Gebieten mit unzureichender oder einseitiger Mobilfunkabdeckung von allen Anbietern gemeinsam gewährleistet werde. Roaming solle demnach dort gelten, wo mindestens ein Netzbetreiber eine verlässliche Versorgung sicherstelle, die übrigen Betreiber jedoch nicht, schreibt die Fraktion. Weiter fordern die Abgeordneten Kompensationsmodelle für Roaming-Leistungen. Unter anderem sollen die Mobilfunkanbieter nach dem Willen der Fraktion ein gemeinsames, gegenseitiges Kompensationsmodell für den Austausch von Mobilfunkdienstleistungen ihrer Anwender in Bereichen von „grauen Flecken“ entwickeln. Das Kompensationsmodell solle sicherstellen, dass „eine hinreichende Motivation für den Bau weiterer Mobilfunkmasten auch in ländlichen Bereichen mit wenigen Nutzern“ bestehe und die vollständige Schließung von weißen Flecken bis 2030 sichergestellt werde, geht daraus weiter hervor. Sollte bis Ende 2027 keine Lösung für ein gemeinsames Kompensationsmodell vorgelegt werden, solle die Bundesnetzagentur eine Lösung erarbeiten und verbindlich umsetzen, heißt es in dem Antrag weiter. (lbr/23.04.2026)
