Initiative zur Unabhängig­keit des Bundesrechnungs­hofs abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, nach 20-minütiger Aussprache einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes – Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs bewahren“ (BRH-Unabhängigkeitsgesetz, 21/4454) abgelehnt. Alle anderen Fraktionen folgten der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/5523), den Gesetzentwurf abzulehnen.. Gesetzentwurf der AfD Die AfD-Fraktion wollte nach eigenem Bekunden die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes stärken. Laut Entwurf sollte für die Berufung in leitende Funktionen des Bundesrechnungshofes eine Karenzzeit für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, ehemalige parlamentarische oder beamtete Staatssekretäre sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages festgelegt werden. Sie sollte zwei beziehungsweise fünf Jahre betragen und für die Berufungen zu Präsidenten, Vizepräsidenten, zu Leitern der Prüfungsabteilungen und zu Prüfungsgebietsleitern gelten. Zur Begründung führte die Fraktion an, dass der Bundesrechnungshof zwar ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle sei. „In der Praxis kann jedoch der Anschein entstehen, dass die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes beeinträchtigt wird, wenn Personen mit früheren politischen Spitzenfunktionen, insbesondere als Bundesminister, Staatssekretäre oder auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, in leitende Positionen des Bundesrechnungshofes berufen werden“, hieß es weiter. (scr/hau/23.04.2026)