Parlament stimmt über geplanten Tankrabatt und Entlastungsprämie ab
Über die geplante Senkung der Energiesteuern für Kraftstoffe stimmt der Bundestag am Freitag, 24. April 2026, im Anschluss an eine einstündige Debatte namentlich ab. Zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe“ (2. Energiesteuersenkungsgesetz, 21/5321) haben der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (21/5546) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5547) vorgelegt. Von der AfD liegt zudem ein Entschließungsantrag (21/5548) vor. Das Parlament stimmt darüber hinaus über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (21/4550, 21/4783, 21/5531) ab. Der Finanzausschuss hat hierzu eine Beschlussempfehlung (21/5529), der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt (21/5531). Die AfD bringt auch hierzu einen Entschließungsantrag (21/5532) ein. Vorlagen der Opposition Namentlich entschieden wird auch über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/5546) zum Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften“ (21/5320). Zur Abstimmung steht außerdem ein Antrag der Fraktion mit dem Titel „Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren – EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten sowie Fachkräftemangel begegnen“ (21/4953). Zu beiden Vorlagen liegen den Abgeordneten Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses (21/5529) vor. Des Weiteren stimmt das Parlament namentlich über zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Von der Einführung einer Übergewinnsteuer absehen – Den hohen Kraftstoffpreisen durch gezielte Maßnahmen begegnen“ (21/5326) sowie „Berufstätige Pendler sofort entlasten – Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen“ (21/2363) ab – ebenfalls auf Basis einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/5546). Entschieden auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/5529) wird auch über einen Antrag der Linken mit dem Titel „Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken“ (21/4753). Erstmals auf der Tagesordnung steht darüber hinaus ein Antrag der Fraktion mit dem Titel „Bevölkerung und Wirtschaft von den steigenden Treibstoffpreisen wirksam entlasten“ (21/5484). Über die Vorlage soll direkt abgestimmt werden. Ein weiterer neuer Antrag der Grünen mit dem Titel „Preisschock durch fossile Brennstoffe als Weckruf verstehen – Unabhängigkeit von Kohle, Öl und Gas vorantreiben“ (21/5483) soll in den federführenden Umweltausschuss überwiesen werden. Gesetzentwurf zur Energiesteuersenkung Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf die Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter senken. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergebe sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter, heißt es in dem Gesetzentwurf. Konkret soll die Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin in der Zeit vom 1. Mai 2026 bis 30. Juni 2026 gelten. Insgesamt führe die Maßnahme im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro, heißt es im Gesetzentwurf. In der Gesetzesbegründung gestehen die Koalitionsfraktionen zu, dass die Senkung der Energiesteuersätze den „Einsatz von fossilen Energien vorübergehend begünstigt“, was zu einem vorübergehenden Anstieg des Verbrauchs dieser Kraftstoffe führen könne. Aufgrund der zeitlichen Befristung sei das Ziel der Reduktion der Emissionen bis 2030 „insgesamt jedoch nicht gefährdet“. Änderung des Steuerberatungsgesetzes Im Steuerberatungsgesetz besteht laut Bundesregierung insbesondere bei der Befugnis zur entgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen umfangreicher Modernisierungsbedarf. Darüber hinaus sei die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen angesichts des gesellschaftlichen Wandels reformbedürftig. Die starre Beschränkung der Zulässigkeit unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige der Steuerpflichtigen bilde die Lebensrealitäten nicht mehr sachgerecht ab und berücksichtige alternative Lebenskonzepte nicht. Änderungsbedarf gebe es auch im Bereich der Lohnsteuerhilfevereine. Der Entwurf sieht daher eine Liberalisierung vor, indem auf eine abschließende Aufzählung der zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Vereinigungen verzichtet wird. Die entsprechenden Vorschriften sollen vollständig neu geordnet und um eine nicht abschließende Generalklausel für die Hilfeleistung in Steuersachen ergänzt werden, die als Nebenleistung zu einem anderen Berufs- oder Tätigkeitsbild erbracht wird. Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen erweitert Im Zuge der Neuordnung der Vorschriften soll auch die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen maßvoll durch den Wegfall der Betragsgrenzen bei den vereinbaren Tätigkeiten erweitert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen grundlegend neu auszugestalten und weitestgehend an Paragraf 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes anzugleichen, der für die unentgeltliche Rechtsdienstleistung auf allen anderen Rechtsgebieten außer dem Steuerrecht gelte. Damit entstehe ein kohärentes Regelungsgefüge, heißt es. 1.000 Euro Entlastungsprämie vom Arbeitgeber 1.000 Euro steuerfrei vom Arbeitgeber – das soll bis zum 30. Juni möglich werden. Die Fraktionen CDU/CSU und SPD haben dazu eine entsprechende Gesetzesänderung eingebracht. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist, dass „die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, also insbesondere nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert wird“, heißt es im beschlossenen Koalitionsantrag, der den Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (21/4550) ergänzt. Diese Ergänzung des Entwurfs zur Änderung Steuerberatungsgesetzes stieß am 22. April im federführenden Finanzausschuss auf Ablehnung aller Oppositionsfraktionen. Auch für den Gesetzentwurf insgesamt stimmten allein die Koalitionsfraktionen, AfD und Linke votierten dagegen, die Grünen enthielten sich. Neben der Ergänzung zur steuerfreien Entlastungsprämie nahm die Koalition noch einige weitere Änderungen am Gesetzentwurf vor. So darf im Gegensatz zur ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs auch künftig eine unentgeltliche steuerliche Beratung nur für Angehörige erfolgen. Dazu gehören beispielsweise Lebenspartner, Geschwister oder Kinder. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf jedoch sogenannte „Tax Law Clinics“ vor, bei denen unter Anleitung besonders qualifizierter Personen zu Ausbildungszwecken altruistische Hilfeleistung in Steuersachen angeboten wird. Fremdbesitzverbot bei Steuerkanzleien Geschärft im Vergleich zum Regierungsentwurf wurde auch das sogenannte Fremdbesitzverbot bei Steuerkanzleien. Mit der neuen Regelung soll die Beteiligung von Investoren an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften „nur in engen Grenzen möglich sein“, heißt es in dem Änderungsantrag. Dieser Punkt war in der Anhörung zu dem Gesetz von den anwesenden Sachverständigen unterschiedlich bewertet worden. Eine weitere Änderung soll Land- und Forstwirte unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht entlasten, ein Anbauverzeichnis zu führen. Es sei ausreichend, wenn ein Betriebswerk geführt oder ein amtlich anerkanntes Betriebsgutachten vorgelegt wird. Auch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz erfährt im Zuge des Steuerberatergesetzes eine Änderung. Diese betrifft die Weitergeltung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften in der Grunderwerbsteuer. Gesetzentwurf der Grünen zur Stormsteuersenkung Der Gesetzentwurf der Grünen zielt auf die Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum für alle Verbraucher ab. Dieser Mindeststeuersatz beträgt 1 Euro pro Megawattstunde (MWh) für die nicht-betriebliche und 0,5 Euro für MWh für die betriebliche Verwendung. „Die allgemeine Absenkung vereinfacht das Stromsteuerrecht erheblich, indem sie derzeitige Ausnahme- und Befreiungsregelungen entbehrlich macht“, erklärt die Fraktion. Zudem schaffe sie Anreize und verlässliche Rahmenbedingungen für die Elektrifizierung von Wärmeversorgung und Mobilität. „Mittel- und langfristig trägt dies dazu bei, die Abhängigkeit von volatilen fossilen Energiemärkten zu verringern und die Versorgungssicherheit zu stärken“, schreiben die Grünen. Antrag der Grünen zu Steuerberatern Geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte sollen in Zukunft bei Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Bilanz erstellen dürfen. Dies soll bis zu einem Gewinn von 80.000 Euro und einem Umsatz bis zu 800.000 Euro gelten, verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem entsprechenden Antrag (21/4953). Außerdem sollen sie vorbereitende Abschlussarbeiten übernehmen und Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen dürfen. Die Verweigerung dieser Befugnisse sei angesichts moderner Buchführungssoftware technisch überholt, begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß. Außerdem drohe kleinen Unternehmen und Selbstständigen, dass sie dringend benötigte Hilfe bei steuerbezogenen Sachverhalten nicht mehr finden könnten, weil sie sich die Steuerkanzleien entweder nicht leisten könnten oder keine Kanzlei finden würden, die ihr Mandat annimmt. Antrag der AfD gegen Übergewinnsteuer Die AfD-Fraktion wendet sich in ihrem ersten Antrag (21/5326) gegen die Einführung einer nationalen oder sektorspezifischen Übergewinnsteuer. Auf EU-Ebene solle die Bundesregierung sich dafür einsetzen, „dass kein Instrument für eine Sondersteuer auf überhöhte Krisengewinne von Energiekonzernen vorgelegt wird“. Antrag der AfD zur Entlastung von Pendlern Die AfD-Fraktion will berufstätige Pendler mit ihrem zweiten Antrag rückwirkend zum 1. Januar 2025 entlasten und die Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen. In dem Antrag (21/2363) wird außerdem gefordert, die Pauschalen für die sonstigen Verkehrsmittel zur Gegenfinanzierung ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 anzupassen. Nutzer des Deutschlandtickets sollen eine Pauschale in Höhe des gültigen Tarifs steuerlich absetzen können, Nutzer des Schienenfernverkehrs eine Pauschale in Höhe ihres Fernverkehrsabonnements. Für Wege zu Fuß soll keine Entfernungspauschale mehr gewährt werden. Die Deckelung der Entfernungspauschale auf 4.500 Euro soll aufgehoben werden. Alle Pauschalen sollen in Zukunft an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden. Zur Begründung heißt es, die Entfernungspauschale komme bisher unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel und von der Entstehung tatsächlicher Aufwendungen zur Anwendung. Sie gelte immer in derselben Höhe, egal, ob die Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem eigenen Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt würden und ob dem Steuerpflichtigen überhaupt Kosten für diese Wege entstanden seien. Mit der derzeitigen Regelung würden Fahrradfahrer und Fußgänger über Gebühr bevorzugt. Antrag der Grünen zu Öl und Gas Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, den Preisschock durch fossile Brennstoffe als Weckruf zu verstehen und die Unabhängigkeit von Öl und Gas voranzutreiben. In einem gleichnamigen Antrag (21/5483) fordert sie konkret, die erste internationale Konferenz zur globalen Abkehr von fossilen Energien in Santa Marta durch die persönliche Teilnahme von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) zu unterstützen und damit dem „guten Beispiel europäischer Nachbarn wie Dänemark und Spanien“ zu folgen. Darüber hinaus solle sich Deutschland als Gastgeber für die nächste Folgekonferenz anbieten und wie Brasilien im Laufe des Jahres einen nationalen Fahrplan für die Unabhängigkeit von Kohle, Öl und Gas mit konkreten Zwischenschritten in allen Sektoren bis 2045 vorlegen. Die Abgeordneten erinnern daran, dass die Weltgemeinschaft bei der UN-Klimakonferenz COP28 im Dezember 2023 in Dubai die weltweite Abkehr von den fossilen Energien beschlossen hat. Ende April 2026 findet im kolumbianischen Santa Marta die erste internationale Konferenz zu diesem Thema statt. Erste Staaten zögen bereits die Konsequenzen aus der neuen klimadiplomatischen Dynamik, heißt es im Antrag. Deutschland dürfe „nicht ins Hintertreffen geraten“. Antrag der Linken zur Gewerbesteuer Die Fraktion Die Linke will mit ihrem Antrag (21/4753) den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer auf 350 Prozent erhöhen. Auch Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren will die Linksfraktion künftig in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einbeziehen. Selbstständige sollen dem Antrag zufolge künftig ebenfalls Gewerbesteuer zahlen. Zugleich solle der Freibetrag auf 30.000 Euro angehoben werden. Die Gewerbesteuerumlage will die Linksfraktion abschaffen. Antrag der Linken für Übergewinnsteuer Die Fraktion Die Linke will Übergewinne im fossilen Energiesektor (Öl, Gas und Kohle) stärker besteuern, ein Energiekrisengeld von 150 Euro für alle Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland einführen, das Neun-Euro-Ticket wiedereinführen sowie ein „Null-Euro-Ticket“ für Schüler, Studenten, Azubis und Senioren. Außerdem will sie die Stromsteuer für auf das europäische Minimum von 0,1 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Privatpersonen und 0,5 Cent pro kWh für alle Unternehmen senken, ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf Autobahnen festlegen und Kurzstreckenflüge verbieten. (bal/hau/hle/23.04.2026)
