Ausweitung der notariellen Online-Verfahren beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“ (21/4782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (21/8596(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen.. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Aufgrund einer Evaluation der notariellen Online-Verfahren erscheine eine Ausweitung der notariellen Online-Verfahren auf weitere beurkundungspflichtige Gegenstände des Gesellschaftsrechts zweckmäßig, „soweit diese nach ihrer Struktur den für die Online-Verfahren besonders geeigneten Maßnahmen entsprechen“, schreibt die Bundesregierung. Mit dem Gesetz wird die Rechtsgrundlage für das digitale Führungszeugnis für private Zwecke eingeführt. Hierzu wird ein neuer Paragraf 30d in das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) aufgenommen. Bislang werden Führungszeugnisse auf fälschungssicherem Papier erstellt und per Post versandt. Sowohl für das Bundeszentralregister als auch für das Gewerbezentralregister wurden rechtsförmliche Änderungen sowie weitere Anpassungen vor allem beim Zeugenschutz vorgenommen. Die Ausweitung bezieht sich auch auf Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister, auf Gründungen von Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien, auf Beschlüsse der Gründer zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers für das erste Voll- und Rumpfgeschäftsjahr sowie auf Vollmachten zur Anmeldung beim Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister. Erfasst werden außerdem Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Vollmachten zur Abgabe der Erklärung zur Übernahme eines Geschäftsanteils einer GmbH. Schließlich wird die Antragsfrist für die Rehabilitierung von Soldatinnen und Soldaten, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligt wurden, um fünf Jahre verlängert. Die Bundesregierung verweist zur Begründung darauf, dass weiterhin Anträge gestellt werden. Änderungen im Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf am Mittwoch, 14. Oktober, in geänderter Fassung zur Annahme empfohlen. Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf nahm er auf Antrag der Koalitionsfraktionen einige Änderungen vor. So wird der Anwendungsbereich der Online-Verfahren auch auf die Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH erweitert. Zudem soll die Bundesregierung die Neuregelung bereits nach zwei statt nach vier Jahren evaluieren und eine weitere Ausweitung der Online-Verfahren prüfen. Aus dem Entwurf gestrichen wurden außerdem bereits anderweitig beschlossene Regelungen zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Entschädigungsanträge von Soldatinnen und Soldaten. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat regte in seiner Stellungnahme Änderungen beim Zeugenschutz an. Die Länderkammer schlägt vor, die Regelungen auch auf „dauerhafte“ Tarnidentitäten zu erstrecken. Die Bundesregierung lehnte dies ab. Das Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz sehe nur „vorübergehende“ Tarnidentitäten vor. Der Vorschlag gehe über das materielle Zeugenschutzrecht hinaus. „Zudem kann unter ‚vorübergehend‘ auch ein sehr langer Zeitraum (unter Umständen bis zum Lebensende der geschützten Person) zu verstehen sein, sodass es keine Regelungslücke gibt“, heißt es weiter. (hau/scr/15.10.2026)
