Institutionelle Absicherung der Bundeszentrale für politische Bildung

Der Bundestag hat sich am Freitag, 25. September 2026, mit der Bundeszentrale für politische Bildung befasst. Dazu hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf (21/8074(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht, der im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen wurde. Gesetzentwurf der Grünen Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) soll nach dem Willen der Grünen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, der für die Arbeit der Bundeszentrale „eine dauerhafte, demokratisch legitimierte und institutionell abgesicherte Grundlage“ schaffen soll. In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass die Bundeszentrale für politische Bildung seit ihrer Gründung im Jahr 1952 „einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des demokratischen Bewusstseins und der Befähigung zur politischen Teilhabe in Deutschland“ leiste. Sie sei in den ersten Jahren der Bundesrepublik geschaffen worden, „um den demokratischen und europäischen Gedanken in der Bevölkerung zu verankern, das Verständnis für die parlamentarische Demokratie und ihre Institutionen zu fördern sowie demokratiefeindlichen und totalitären Bestrebungen entgegenzuwirken“. Diesem Auftrag komme auch heute besondere Bedeutung zu. Für eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts Vor dem „Hintergrund zunehmender politischer und gesellschaftlicher Unsicherheiten“ gewinne die institutionelle Absicherung demokratischer Bildungsinstitutionen immer mehr an Bedeutung, führen die Abgeordneten weiter aus. Bislang beruhe die Bundeszentrale für politische Bildung auf einem Organisationserlass des Bundesinnenministeriums, der grundsätzlich durch den jeweils zuständigen Bundesminister geändert oder aufgehoben werden könne. Die institutionelle Existenz, die organisatorische Ausgestaltung sowie die Aufgabenwahrnehmung der Bundeszentrale seien damit nicht gesetzlich abgesichert. Mit dem Gesetzentwurf soll die Bundeszentrale als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit errichtet werden. Ihre Aufgaben sollen der Vorlage zufolge gesetzlich festgeschrieben „und an die Förderung politischer Bildung auf überparteilicher Grundlage sowie an die Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gebunden“ werden. „Bei der Bundestagspräsidentin ansiedeln“ Zur Stärkung ihrer institutionellen Unabhängigkeit will die Fraktion die Bundeszentrale aus der ministeriellen Organisationsstruktur herauslösen und bei der Bundestagspräsidentin ansiedeln. Dabei soll sie ausschließlich einer Rechtsaufsicht unterliegen und eine Fachaufsicht nicht stattfinden, schreiben die Abgeordneten weiter. Damit werde sichergestellt, „dass politische Bildungsarbeit frei von unmittelbaren inhaltlichen Weisungen durch die Exekutive erfolgen kann“. Über die Besetzung der Leitung der Bundeszentrale soll laut Gesetzentwurf durch Wahl des Bundestages auf Vorschlag der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Bundespräsidenten entschieden werden. Das nach Fraktionsstärke besetzte Kuratorium soll nach dem Willen der Fraktion „als Organ der demokratischen Kontrolle und Sicherung der politischen Ausgewogenheit der Arbeit der Bundeszentrale“ erhalten bleiben. „Der wissenschaftliche Beirat wird gesetzlich verankert und unterstützt die Bundeszentrale weiterhin beratend in fachlichen Grundsatzfragen“, heißt es in der Vorlage ferner. (eis/sto/25.09.2026)