Bundestag beschließt Tankrabatt und ändert das Versicherungsrecht
Der Bundestag hat am Freitag, 25. September 2026, nach halbstündiger Aussprache den Tankrabatt für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 beschlossen. Damit sinkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent pro Liter. Zusammen mit der daraus resultierenden Senkung der Mehrwertsteuer ergibt sich ab 1. Oktober eine Brutto-Ersparnis für Tankende von rund 17 Cent pro Liter. Für die entsprechende Änderung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung votierten in namentlicher Abstimmung 434 Abgeordnete, 128 stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. Die Energiesteuersenkung war vom Finanzausschuss in den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025 / 1 und (EU) 2025 / 2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz – VSAAG, 21/6561(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8162(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) aufgenommen worden (Artikel 11, 12 und 13 Absatz 4). Für dieses Gesetz in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/8157(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten Zur namentlichen Abstimmung steht noch ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8195(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetz. Zustimmung zum Tankrabatt im Finanzausschuss Der Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am Mittwoch, 23. September, mehrheitlich auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den Tankrabatt in das VSAAG aufgenommen. In der Begründung des Änderungsantrags heißt es, die negativen wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges zeigten sich weiterhin insbesondere durch die gestiegenen Kraftstoffpreise. Die Preise hätten zuletzt deutlich höher als noch im Sommer gelegen. „Die hohen Kraftstoffpreise sind eine starke Belastung für Bürgerinnen und Bürger, die auf die Nutzung des Autos angewiesen sind“, heißt es im Koalitionsantrag. Zur kurzfristigen Abfederung der Belastung von Bürgern und Wirtschaft würden daher die Kraftstoffpreise durch Senkung der Steuersätze reduziert. „Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Wirtschaft“ Weiter schreiben Union und SPD, die Energiesteuer als Verbrauchsteuer sei als indirekte Steuer darauf angelegt, dass sie von den Steuerpflichtigen grundsätzlich auf die Verbraucher abgewälzt werde. „Eine temporäre Steuersenkung bietet das Potenzial, eine entsprechende Preissenkung und damit Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft zu ermöglichen und den kurzfristig eingetretenen externen Preisschock zeitweise zu dämpfen“, erwarten die Koalitionsfraktionen. Die Steuerausfälle werden mit 2,485 Milliarden Euro bei der Energiesteuer und mit 293 Millionen Euro bei der Umsatzsteuer angegeben. „Die erhöhte Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger könnte jedoch zu Umsatzsteuermehreinnahmen in anderen Bereichen in ähnlicher Höhe führen, so dass die Staatshaushalte im Ergebnis voraussichtlich nicht durch verringerte Umsatzsteuereinnahmen belastet werden“, erwarten die Koalitionsfraktionen. Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag (21/8195(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einen Gesetzentwurf für die Einführung einer nationalen Übergewinnsteuer als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. „Übergewinn“ sei dabei als Gewinn zu definieren, der anfällt, wenn Unternehmen während Krisen (Besteuerungszeitraum) „bei Zugrundelegung eines umsatzbasierten Gewinn-Proxys angebotsseitig wegen einer oligopolistischen oder ähnlichen Marktstruktur über Marktmacht verfügen und Preise im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten und zur Nachfrage übermäßig erhöhen“. Eine übermäßige Preiserhöhung liege bei einer relativen Gewinnsteigerung von 15 Prozent gegenüber dem Sieben-Jahres-Durchschnitt der Vorkrisenjahre (Vergleichszeitraum) vor, schreibt die Fraktion. Die Regierung solle einen Steuersatz von mindestens 33 Prozent vorsehen und einen branchenunabhängigen Anwendungsbereich festlegen. Die Stromsteuer wollen die Grünen für alle auf den europarechtlich zulässigen Mindestsatz, also ein Euro pro Megawattstunde, für die nicht-betriebliche sowie 50 Cent pro Megawattstunde für die betriebliche Verwendung, senken. Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen Abgesehen vom Tankrabatt ist das Ziel des Gesetzes, den Versicherungssektor noch widerstandsfähiger gegen Krisen zu machen. Zugleich soll die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investoren für Unternehmen gestärkt werden. Dafür mussten die beiden EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten beantragt, in zweiter Beratung über beide Teile des Gesetzentwurfs, Tankrabatt und Versicherungsrecht, getrennt abzustimmen. Dem Versicherungsteil stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu. Die AfD lehnte ihn ab, die Linksfraktion enthielt sich. Dem Gesetzentwurf insgesamt stimmten in dritter Beratung nur die Koalitionsfraktionen Union und SPD zu, während die Oppositionsfraktionen AfD, Grüne und Linke ihn ablehnten. Nach Angaben der Bundesregierung werden mit der Richtlinie (EU) 2025 / 1 erstmals europäische Anforderungen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen eingeführt. Damit werde der Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut. Beide Richtlinien seien bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 30. Januar 2027 anwendbar. Mehr Spielräume bei der Kapitalanlage Die Änderung der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung durch die Richtlinie (EU) 2025 / 2 trägt nach Angaben der Regierung zu einer weiteren Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich bei. Die Anpassungen würden die Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts besser berücksichtigen und den Versicherungsunternehmen mehr Spielräume bei ihrer Kapitalanlage geben. Für die neue Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen gebe es künftig automatisch Erleichterungen etwa bei der Frequenz der Berichterstattung. Weitere Änderungen betreffen die verstärkte Auseinandersetzung der Versicherungsunternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken, neue makroprudenzielle Maßnahmen, die Stärkung der Gruppenaufsicht und eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Bürokratiearme Umsetzung der Richtlinien Mit dem VSAAG würden die EU-Richtlinien effektiv und bürokratiearm umgesetzt, schreibt die Bundesregierung weiter. So würden zum Beispiel vorhandene Aufsichtsdaten genutzt. Die Aufgabe der neuen Abwicklungsbehörde werde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angesiedelt, um Synergien mit bestehenden Strukturen zu nutzen. Der Bundesrat ging in seiner Stellungnahme unter anderem auf die Situation kleiner und mittlerer Versicherungsunternehmen ein und bat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen durch den Gesetzentwurf stärker von Bürokratie entlastet werden können. Die europarechtlichen Spielräume zugunsten von kleinen und nicht komplexen Versicherungen sollten in vollem Umfang ausgenutzt werden. Die Bundesregierung sah in ihrer Gegenäußerung zu den meisten Hinweisen des Bundesrates keinen Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf. (hle/25.09.2026)
