Antrag zur militärischen Unterstützung der Ukraine abgelehnt

Mit 590 zu 79 Stimmen hat der Bundestag am Mittwoch, 8. Juli 2026, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für „zusätzlich militärische und humanitäre“ Hilfen an die Ukraine (21/6912(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) namentlich abgelehnt. Ein Abgeordneter hatte sich enthalten. Unter Verweis auf die massiven Luftangriffe Russlands auf zivile Ziele in der Ukraine verlangten die Grünen von der Regierung unter anderem, die „finanzielle, diplomatische, humanitäre und militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine an den tatsächlichen Bedarfen und auf der Grundlage der neugeschaffenen Bereichsausnahme im Grundgesetz für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten auszubauen“. Genannt wurden Instandsetzung, Modernisierung und Dezentralisierung der angegriffenen Energieinfrastruktur sowie Krankenhäuser und Transportwege für die Versorgung der Bevölkerung. Antrag der Grünen Außerdem sollte die Bundesregierung die Produktionskapazitäten ukrainischer Abwehrdrohnen und Langstrecken-Fähigkeiten stärken und zusätzliche Produktion der notwendigen Patriot-Abwehrmunition (PAC-2) für die Ukraine in Deutschland beauftragen. Ausgebaut werden sollten aus Sicht der Abgeordneten zudem „die ukrainischen Fähigkeiten zur Zerstörung von tief auf russischem Gebiet befindlichen Kommandoposten, Abschussvorrichtungen, Militärflugplätzen, Munitionsdepots, Treibstofflagern und militärischen Produktionsstätten“. Die Abgeordneten verwiesen auf rund 56.700 russische Luftangriffe im vergangenen Jahr gegen zivile Ziele in der Ukraine und auf Luftangriffe der letzten Wochen auf Wohngebiete in ukrainischen Innenstädten. Während die Ukraine zuletzt Anfang Juni ihre Bereitschaft zu einem sofortigen Waffenstillstand und Friedensverhandlungen bekundet habe, habe Russland als Reaktion darauf angekündigt, den Krieg fortzusetzen. (hau/08.07.2026)