Erste Lesung zum Gesetzentwurf zur Stärkung von Medizinregistern

Das Parlament berät am Donnerstag, 21. Mai 2026, den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung“. 20 Minuten sind für die erste Lesung eingeplant. Danach soll der Entwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Gesundheitsausschuss federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Medizinregister liefern laut Bundesregierung „hochwertige strukturierte Daten zu Behandlungen und Krankheitsverläufen in der realen Versorgung“. Ihre Potentiale zur Unterstützung einer qualitätsgesicherten Versorgung, der Krankheitsbekämpfung oder versorgungsnahen Forschung würden derzeit allerdings nicht ausreichend ausgeschöpft, urteilt sie. In Deutschland existieren dem Gesetzentwurf zufolge mehr als 350 Medizinregister. Nur sehr wenige dieser Medizinregister arbeiteten auf der Basis spezieller gesetzlicher Grundlagen wie die Krebsregister oder das Implantateregister. „Die meisten Medizinregister erheben personenbezogene Daten auf Basis der allgemeinen datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen“, heißt es. Forschung mit hochwertigen Gesundheitsdaten Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Erhebung, den Austausch und die Nutzung von Medizinregisterdaten erleichtern und Medizinregister in ihrer Qualitätsentwicklung unterstützen. Damit trage das Gesetz dazu bei, bessere Erkenntnisse für die Behandlung von Krankheiten, zur Stärkung der Patientensicherheit und für die Qualität der Versorgung zu gewinnen und die versorgungsnahe Forschung mit hochwertigen Gesundheitsdaten zu fördern. Der Gesetzentwurf schaffe in Abkehr von der bisherigen Registerspezialgesetzgebung mit der Gefahr von Silostrukturen einen übergreifenden Rechtsrahmen für nicht spezialgesetzlich geregelte Medizinregister mit einem registerübergreifenden Ansatz der Datenverarbeitung. Er leiste somit einen wichtigen Beitrag zur Transparenz, Qualität und Nutzbarkeit von Daten aus Medizinregistern, schreibt die Bundesregierung. (hau/08.05.2026)