Vollzug europäischer Vorgaben zu Preisangaben bei Ladestrom
Den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben“ debattiert der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026. 20 Minuten sind für die erste Lesung eingeplant. Danach soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der Änderung soll der Vollzug europäischer Vorgaben zu Preisangaben bei Ladestrom ermöglicht und der allgemeine Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Regelungen über Preisangaben auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden. Die Preisbehörden der Länder sollen künftig Verstöße gegen Preisangabenregelungen der EU-Verordnung für das Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten als Ordnungswidrigkeit ahnden können. (hau/08.05.2026)
