Einführung eines antragslosen Kindergeldes
Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Den dazu von der Bundesregierung avisierten Gesetzentwurf „zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ berät das Parlament am Donnerstag, 21. Mai 2026. Eine Stunde ist für die erste Lesung eingeplant. Anschließend soll der Entwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz werde es der Familienkasse ermöglicht, nach der Geburt eines Kindes für Zwecke des steuerrechtlichen Kindergeldes auf einen Antrag zu verzichten, heißt es. Diese Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll nach Auffassung der Regierung die Familienkasse dann nutzen, „wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“. Zur effektiven Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sollen auch Ausweitungen von Datenübermittlungen an die Familienkasse erfolgen. Damit werde es den Familien erspart, amtlich bekannte Informationen wiederholen zu müssen. Durch den Datenaustausch würden zudem ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen verhindert. „Damit wird der Prozess der Gewährung von Kindergeld weiter entbürokratisiert und zugleich stärker qualitätsgesichert“, schreibt die Regierung. Für Familien bedeutet antragsloses Kindergeld laut Gesetzentwurf „einen echten Servicegewinn“. Leistungen würden ohne unmittelbare Mitwirkung der Eltern proaktiv gewährt. Fehlerquellen durch unvollständige Anträge entfielen und Auszahlungen erfolgten zuverlässig. Gerade in einer sensiblen Phase rund um Geburt und Familiengründung entstehe so eine spürbare Entlastung für Familien und Vertrauen in eine moderne digitale Verwaltung, heißt es im Entwurf. (hau/08.05.2026)
