Anträge zum Stopp von Zurückweisungen an Binnengrenzen abgelehnt

Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 6. Mai 2026, mit der Situation von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen befasst. Grundlage der Debatte war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Willkür beenden und Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen – Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden“ (21/5751(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Innenausschuss überwiesen. Ein weiterer Antrag der Grünen, der ebenfalls darauf abzielte, Zurückweisungen an den Binnengrenzen zu beenden (21/341(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke zurückgewiesen. Abgelehnt mit der selben Mehrheit wurde auch ein ähnlich gerichteter Antrag der Linken (21/341(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Grünen votierten für den Antrag. Der Innenausschuss hatte zu den Abstimmungen Beschlussempfehlungen (21/675(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Neuer Antrag der Grünen In ihrem neuen Antrag (21/5751(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordern die Grünen die Bundesregierung auf, die stationären Binnengrenzkontrollen zu Deutschlands Nachbarländern nach Schengener Grenzkodex zu beenden. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge die Zurückweisung von Asylsuchenden an Deutschlands Grenzen unterlassen und Schutzsuchenden „ein geordnetes, faires Verfahren“ gewähren. Ferner wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, sich gemeinsam mit anderen Staaten für sichere Zugangswege durch humanitäre Visa und europäische Resettlement-Programme stark zu machen und einen „angemessenen Anteil an Schutzsuchenden“ über diese Programme aufzunehmen, „um Schutzbedürftige nicht auf gefährliche Fluchtwege zu zwingen und illegalen Schleusern die Grundlage zu entziehen“. Zugleich plädiert die Fraktion unter anderem dafür, grenzüberschreitende Kriminalität mit mobilen lageabhängigen Kontrolleinsätzen der Bundespolizei zu bekämpfen. In der Vorlage schreiben die Abgeordneten, dass das Verwaltungsgericht Berlin „die Praxis pauschaler Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Binnengrenzen beanstandet“ und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stationäre Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze als europarechtswidrig bewertet habe. Dennoch halte die Bundesregierung an den ausgeweiteten und ständigen Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen sowie an der Praxis pauschaler Zurückweisungen von Asylsuchenden fest. Die bereits unter der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) durchgeführten stationären Grenzkontrollen seien unter ihrem Nachfolger, dem amtierenden Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), intensiviert und an den Grenzen „rechtswidrige Zurückweisungen eingeführt“ worden, führt die Fraktion weiter aus. Seit der Ausweitung der Kontrollen stoße dieses Vorgehen auf breite Kritik von Polizei, Wirtschaft, Pendlern, Nachbarstaaten sowie aus mehreren Bundesländern. Obwohl „ab Juni das Neue Europäische Asylsystem in die Anwendung geht“, habe Dobrindt die intensivierten Grenzkontrollen und Zurückweisungen bis September 2026 um ein weiteres halbes Jahr verlängert, heißt es in dem Antrag des Weiteren. Damit drohe die vorübergehende Wiedereinführung von stationären Binnengrenzkontrollen zum Dauerzustand zu werden. Abgelehnter Antrag der Grünen Die Grünen forderten die Bundesregierung auch in ihrem abgelehnten Antrag (21/34(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, die Zurückweisung von Asylsuchenden an Deutschlands Grenzen „unverzüglich“ zu unterlassen und die stationären Binnengrenzkontrollen zu Deutschlands Nachbarländern nach dem Schengener Grenzkodex aufzuheben. Stattdessen solle sie Schutzsuchenden, insbesondere Vulnerablen, ein geordnetes, faires Verfahren gewähren und ihre Schutzersuchen prüfen, „wie im Asylgesetz und in der Dublin-III-Verordnung vorgesehen“. Gemeinsam mit anderen Staaten solle sie sich im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit für legale und sichere Zugangswege durch humanitäre Visa und europäische Resettlement-Programme einsetzen. Mit der möglichen Heranziehung von Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die Begründung einer nationalen Bedrohungslage für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit erfordert, beugt die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen-Fraktion EU-Recht. Sie handle derzeit ohne rechtssichere Entscheidungsgrundlagen und habe sich entgegen anderslautenden Aussagen offenkundig nicht mit den europäischen Partnern abgestimmt. „Nationale Alleingänge an den Binnengrenzen schaden Europa“, urteilten die Abgeordneten. Antrag der Linken Die Bundesregierung soll auch nach dem Willen der Fraktion Die Linke die „Zurückweisung von Schutzsuchenden beenden“. In ihrem abgelehnten Antrag (21/342(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, keine direkten Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen mehr vorzunehmen, eine Weisung des Bundesinnenministeriunms vom 7. Mai 2025 an die Bundespolizei zurückzunehmen „und EU-Asylrecht wieder einzuhalten“. Auch sollte die Bundesregierung der Vorlage zufolge die Bundespolizei anweisen, bei Kontrollen unerlaubt einreisender Personen „ausdrücklich nachzufragen und zu dokumentieren, ob ein Asylgesuch vorliegt, um rechtswidrige Zurückweisungen von Schutzsuchenden auszuschließen“. Schutzsuchende dürften nicht an den EU-Binnengrenzen zurückgewiesen werden, schrieb die Fraktion in dem Antrag. Es sei „in einem geregelten Dublin-Verfahren zu klären, welches Land für die Asylprüfung zuständig ist“. Dies könne auch Deutschland sein, etwa bei hier lebenden engen Verwandten. (sto/hau/06.05.2026)