Entwurf zu Direkt­zahlungen im Rahmen der Ge­mein­samen Agrar­politik

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD bringen einen Gesetzentwurf zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (21/328) ein. Die Vorlage soll nach halbstündiger Aussprache am Freitag, 6. Juni 2025, in den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen werden. Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Der Gesetzentwurf regelt die Umsetzung der Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Er implementiert EU-Verordnungen, die Direktzahlungen an Landwirte vorsehen, um deren Einkommen zu unterstützen und die Landwirtschaft nachhaltig zu fördern. Im Wesentlichen sieht er eine Verschiebung der Einführung neuer Öko-Regelungen um zwölf Monate vor. Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, es habe sich gezeigt, dass für die Einführung zweier im Jahr 2024 ergänzter Öko-Regelungen einschließlich finanzieller Mittel zu ihrer Finanzierung für die Jahre 2026 und 2027 ein längerer Vorlauf benötigt werde. (ste/mis/05.06.2025)