Bundestag billigt Sportfördergesetz der Bundesregierung

Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, das Sportfördergesetz der Bundesregierung angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 518 Parlamentarier für den entsprechenden Gesetzentwurf zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in einer vom Ausschuss für Sport und Ehrenamt geänderten Fassung (21/7006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 43 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit vor (21/7007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Laut Gesetzentwurf soll die Förderung des Spitzensports erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage gestellt werden. So werde ein gesamtheitliches und transparentes System für die zukünftige Förderung des Spitzensports in Deutschland geschaffen, heißt es seitens der Bundesregierung. Anträge der Grünen und Linken abgelehnt Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD wurden hingegen Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zu den Initiativen der Grünen zur Gestaltung der Spitzensportförderung (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zum Mutterschutz von Athletinnen (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lagen Beschlussempfehlungen Sportausschusses vor (21/7013(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7014(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung über die Anträge. Umgekehrt enthielt sich Bündnis 90/Die Grünen im Falle des Linken-Antrags „für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung“ (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch dazu hatte der Sportausschuss eine Beschlussempfehlung erarbeitet (21/7012(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Stellung der Athletinnen und Athleten werde gestärkt und ihre Bedürfnisse würden im Rahmen der potenzial- und erfolgsorientierten Förderung stärker in den Blick genommen, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. „Als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes wird die Spitzensport-Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet“, schreibt die Bundesregierung. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten. „Hierzu wird sie von den relevanten Akteuren des Spitzensports sportfachlich beraten“, heißt es in dem Gesetz. „Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung“ Darin wird auch auf den Koalitionsvertrag verwiesen, in dem ein „echter Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung“ vorgesehen sei. Die Förderung solle effizienter, effektiver und weniger bürokratisch ausgestaltet werden – „dies auch vor dem Hintergrund der laufenden Olympiabewerbung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland, die von der Bundesregierung entschlossen unterstützt wird“. Um die Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme an Olympischen und Paralympischen Spielen im eigenen Land zu erhöhen, müssten die notwendigen Weichen in der Spitzensportförderung jetzt gestellt werden, wird in dem Gesetzentwurf betont. „Die Reform der Spitzensportförderung – deren Kernelement dieses Sportfördergesetz bildet – zielt darauf ab, den Spitzensport in Deutschland wieder attraktiver, international wettbewerbsfähiger und zukunftsfest auszugestalten.“ Zu diesem Zweck solle eine unabhängige Spitzensport-Agentur zur Mittelvergabe gegründet werden, die Spitzensportförderung klarer am internationalen Leistungsziel ausgerichtet und die Förderung potenzial- und erfolgsorientierter strukturiert werden. Die Förderstruktur soll laut Bundesregierung so ausgestaltet werden, „dass Athletinnen und Athleten bestmögliche Rahmenbedingungen für ihre erfolgreiche Karriere zur Verfügung stehen“. Erster Antrag der Grünen In ihrem ersten Antrag (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderten die Grünen-Abgeordneten den Bundestag unter anderem auf, ein öffentlich zugängliches Transparenzportal zu schaffen, das Förderentscheidungen, Mittelverteilungen, Zielvereinbarungen und Evaluationsergebnisse digital und barrierefrei dokumentiert. Zudem sollte die Bundesregierung die Rolle der Athletinnen und Athleten verbindlich stärken, indem Athletinnen-Vertretungen mit Stimmrecht in die Entscheidungsgremien der Spitzensportförderung eingebunden und ihre die Rechte und Interessen in allen Zielvereinbarungen und Förderentscheidungen systematisch berücksichtigt werden. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, „damit Mutterschutz und Wiedereinstieg im Spitzensport auch für Athletinnen in selbstständiger oder vergleichbar nicht klassisch beschäftigter Erwerbslage verlässlich abgesichert werden“. Dazu müsse das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben eines Mutterschutzes für Selbstständige zügig gesetzlich umgesetzt werden, schrieben die Grünen. Dabei sei sicherzustellen, dass selbstständige Athletinnen sowie vergleichbar tätige Spitzensportlerinnen vom Schutz erfasst werden, einschließlich Schutzfristen, Gesundheitsschutz und Einkommensersatz. Praxistaugliche Regeln gefordert Damit der Schutz im Spitzensport tatsächlich wirkt, braucht es aus Sicht der Abgeordneten praxistaugliche Regeln für Bemessung, Nachweise und unregelmäßige Einkünfte, vor allem mit Blick auf saisonale Wettkampfzyklen, Prämien und Sponsoringbezüge. Mit Blick auf die Spitzensportförderung des Bundes sowie auf bundesfinanzierte Programme wurde verlangt, diese so auszugestalten, dass Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit nicht zu Förderabbrüchen oder Versorgungslücken führen. Hierfür müssten verbindliche Mindeststandards in Förderrichtlinien, Zuwendungsrecht und Förderverträgen verankert werden. Wiedereinstieg nach Schwangerschaft und Geburt Im Antrag wurde auch der Wiedereinstieg in den Sport nach Schwangerschaft und Geburt thematisiert. Im Dialog mit Spitzenverbänden, Ligen und weiteren Sportorganisationen solle die Bundesregierung Mindeststandards vereinbaren, die Athletinnen vor strukturellen Nachteilen beim Wiedereinstieg schützen, forderten die Grünen. Das gelte insbesondere bei Kaderstatus, Qualifikationswegen und vergleichbaren Statusentscheidungen „unter Orientierung an international erprobten Regelungsmechanismen“. Des Weiteren müssten evidenzbasierte Standards für Training, medizinische Begleitung und Rückkehr in den Wettkampfbetrieb etabliert werden, „einschließlich individueller Wiedereinstiegsplanung und Schutz vor faktischem Druck zur zu frühen Rückkehr“. Antrag der Linken Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Förderung des Spitzensports nachhaltig und zukunftsfähig aufstellt, indem er statt Medaillen die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Sports in den Mittelpunkt jeder Sportförderung stellt, den Leistungssport besser mit dem Breiten- und dem Schulsport verbindet und den Behindertensport (Paralympics, Deaflympics, Special Olympics) auf allen Ebenen mit dem olympischen Sport gleichstellt. Darüber hinaus forderte die Fraktion die Regierung auf, die Förderung des Sports, vor allem des Spitzensports, zu einer Pflichtaufgabe des Bundes zu erklären und für die kommenden sechs Haushaltsjahre jeweils einen Aufwuchs von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr festzuschreiben. (hau/ste/vom/10.07.2026)