Abstimmung über Aufsetzung der Heizungsgesetz-Novelle
Zu Beginn der Plenarsitzung am Freitag, 10. Juli 2026, stimmt der Bundestag nach 15-minütiger Geschäftsordnungsdebatte über einen Antrag der Koalitionsfraktionen ab, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) als Zusatzpunkt 28 auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen. Zu dieser sogenannten Novelle des Heizungsgesetzes liegen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/7009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Bericht des Haushaltsausschusses (21/7010(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Am 9. Juli hatte das Bundesverfassungsgericht ein von der Fraktion Die Linke beantragtes Organstreitverfahren zu diesem Gesetzgebungsverfahren für unzulässig erklärt. (vom/09.07.2026)
