Anhörung zur Verbesserung des Opferschutzes im Strafgesetzbuch
Der Rechtsausschuss befasst sich am Mittwoch, 4. Dezember 2024, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktionetzen „zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze – Gesetz zur Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen“ (20/12085). Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Gesetzentwurf der Unionsfraktion Wie es im Gesetzentwurf heißt, hat der Staat die Verpflichtung, die verletzlichen Personen – neben Kindern insbesondere auch Frauen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung – besonders zu schützen. Der aktuelle Rechtszustand werde als unbefriedigend empfunden. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verrohung, die ein immer größer werdendes gesellschaftliches Problem darstelle, und eines Anstiegs von Gewaltkriminalität soll der Vorlage zufolge bei der gefährlichen Körperverletzung, dem schweren Raub und bei Mord als neues Qualifikations- beziehungsweise Mordmerkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ eingefügt werden. Damit könnten künftig Gewalttaten insbesondere zum Nachteil von Kindern, Frauen, Senioren und Menschen mit Behinderungen angemessen bestraft werden. Zudem solle Paragraf 211 Strafgesetzbuch (StGB) (Mord) sprachlich angepasst werden. Für Gruppenvergewaltigungen solle der Strafrahmen erhöht werden. Die gemeinschaftliche Tatbegehung nach Paragraf 177 StGB solle von Absatz 6 in Absatz 7 beziehungsweise im Fall der Vergewaltigung in Absatz 8 verschoben werden, womit derartige Tate künftig eine Mindeststrafe von drei beziehungsweise fünf Jahren haben. Höheres Strafmaß für Stalking Weitere Anpassungen betreffen die ungewollte Schwangerschaft als Tatfolge und die Körperverletzung gemäß Paragraf 223. Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines Messers beziehungsweise mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung sollen künftig als Verbrechen geahndet werden, und der Strafrahmen soll auf ein Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe angehoben werden. Die Höchststrafe im Grundtatbestand der Nachstellung (Stalking) soll auf fünf Jahre erhöht werden. Im Gewaltschutzgesetz soll die elektronische Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) als weitere mögliche gerichtliche Maßnahme eingefügt werden. Des Weiteren soll die Höchststrafe für Verstöße nach dem Gewaltschutzgesetz von zwei auf fünf Jahre erhöht werden. Der Gesetzentwurf sieht schließlich hinsichtlich minderjähriger Zeugen eine Angleichung der Voraussetzungen für die Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung vor. Künftig soll eine audiovisuelle Vernehmung eines minderjährigen Zeugen bereits möglich sein, wenn bei der Vernehmung in Gegenwart der in der Hauptverhandlung Anwesenden ein erheblicher Nachteil für das Wohl des Zeugen zu befürchten ist. Die 39 Mitglieder des Rechtsausschusses erarbeiten grundlegende Rechtsregeln für das Zusammenleben, ob rechtspolitische Gesetzgebung im Familien-, Urheber- oder im Strafrecht. Darüber hinaus beraten sie über Änderungen des Grundgesetzes und über eine Beteiligung des Deutschen Bundestages in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. (11.11.2024)
