Abschöpfung kriminell erlangter Vermögen

Der Bundestag berät am Freitag, 5. Juli 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Kriminell erlangte Vermögen konsequent abschöpfen – Vermögensermittlungs- und Einziehungsverfahren außerhalb des Strafrechts schaffen“ (20/11966). Im Anschluss an die rund 40-minütige Aussprache soll der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen werden. Antrag der Union In ihrem Antrag fordert die Union, dass die bisher über Polizei- und Zollbehörden verstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität, des Schmuggels und der Sanktionsdurchsetzung zu einer geschlossenen und schlagkräftigen Zollpolizei im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums gebündelt werden. Diese Zollpolizei solle „zum Aufspüren von verdächtigen Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen ungeklärter Herkunft und zur Durchführung von administrativen Vermögensermittlungsverfahren bei verdächtigen Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen ungeklärter Herkunft ermächtigt“ werden. Administrative Ermittlungen sollten bereits möglich werden, selbst wenn bei verdächtigen Vermögensgegenständen und solchen ungeklärter Herkunft die Schwelle eines strafrechtlichen Anfangsverdachts noch nicht erreicht sei. Ermittlungen in diesem Sinn sollen möglich werden, wenn der fragliche Vermögenswert mehr als 50.000 Euro umfasst. Bei verdächtigen Edelmetallen, Edelsteinen, Krypto-Werten, Schmuck, Uhren, Bargeld, Kunstgegenständen oder Antiquitäten soll die Schwelle lediglich 10.000 Euro betragen. (bal/hau/04.07.2024)