Teilzeitmöglichkeit in Freiwilligendiensten soll erweitert werden
Die Bundesregierung will die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitern. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (Freiwilligen-Teilzeitgesetz, 20/9874) vorgelegt, der am Donnerstag, 18. Januar 2024, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Im Anschluss an die Debatte wurde die Initiative zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch entsprechende Änderungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes und des Bundesfreiwilligendienstgesetzes sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt. Als weitere Bedingung soll im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle und der Freiwilligen beziehungsweise in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen bestehen. Ein Anspruch der Freiwilligen auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit soll durch die Neuregelung nicht geschaffen werden. Die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld soll angehoben werden. (che/18.01.2024)