Anträge zur Finanzierung der Pflege debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, Anträge der AfD-Fraktion zur Pflege beraten. Der Antrag mit dem Titel „Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen – Qualität sichern und bezahlbar gestalten“ (21/1549(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde nach 30-minütiger Aussprache mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (21/8609(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Erstmals beraten wurde der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Pflegeversicherung strukturell reformieren – Pflege finanzieren anstatt Familien belasten“ (21/8553(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Er wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Abgelehnter Antrag der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/1549(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die Pflege zukunftssicher zu machen. Abgegrenzt wird dabei in ihrem Antrag die Altenpflege von der gesundheits- und Krankenpflege, für die unterschiedliche Lösungsansätze gefunden werden müssten. Bei der Bewältigung der Pflegeproblematik sei im Übrigen nicht nur der Staat gefordert, sondern jeder Bürger, heißt es in dem Antrag. Die Akademisierung in der Pflege ist nach Ansicht der Abgeordneten genau wie die Einführung der generalisierten Pflegeausbildung eine Fehlentwicklung, die es zu korrigieren gelte. Gefordert wurde, zu den getrennten Berufsausbildungen von Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zurückzukehren, die sich bestens bewährt hätten. Statt der Akademisierung gelte es, das berufliche Bildungs- und Ausbildungssystem zu stärken. Forderung nach Umstrukturierung Die Abgeordneten forderten in dem Antrag, sicherzustellen, dass die Beitragssätze der sozialen Pflege-Pflichtversicherung in der jetzigen Höhe festgeschrieben werden können. Zudem werden systematische Umstrukturierungen in der Kranken- und Pflegeversicherung gefordert, um Bürokratie abzubauen. So sollten etwa die beiden gesetzlichen Versicherungen organisatorisch zusammengeführt werden. Versicherungsfremde Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung müssten vollständig aus dem Haushalt finanziert werden. Zudem gelte es, die häusliche Pflege durch Privatpersonen anstelle von Pflegediensten finanziell aufzuwerten. Die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal müssten weiter verbessert werden. Außerdem sollten private Pflegezusatzversicherungen stärker gefördert werden. Überwiesener Antrag der AfD In dem überwiesenen Antrag der AfD-Fraktion (21/8553(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Einkommensgrenze von 100.000 Euro beim Elternunterhalt nach Paragraf 94 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) dauerhaft beizubehalten und als Garant für die finanzielle Planungssicherheit der arbeitenden Mitte zu schützen. Um die Akzeptanz dieser Schutzgrenze zu sichern, seien unberechtigte Privilegien bei großvolumigen Schenkungen abzubauen, indem die Zehnjahresfrist des Paragrafen 529 des Bürgerlichen Gesetzbuches für die Rückforderung von Schenkungen bei Verarmung des Schenkers gehemmt wird, solange sich der Schenker umfassende wirtschaftliche Nutzungsrechte (insbesondere Nießbrauch) vorbehalten hat (Schutz der Familien und Schließung von Privilegien). Regelungen zur sozialen Absicherung für Pflegepersonen nach Paragraf 44 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) sollten vor allem zur Rentenversicherung uneingeschränkt beizubehalten und deren Finanzierung dauerhaft durch Bundesmittel sichergestellt werden (soziale Absicherung pflegender Angehöriger). Eine rechtsverbindliche Definition von „versicherungsfremden Leistungen“ will die Fraktion im SGB XI einführen. Dem Bundestag solle jährlich ein Transparenzbericht über alle beitragsfremden Entnahmen vorgelegt werden, die durch einen dynamisierten Bundeszuschuss voll zu erstatten sind (Transparenzoffensive gegen Zweckentfremdung). In Abstimmung mit den Ländern solle die Regierung schließlich darauf hinwirken, dass die Pflegeausbildung praxisnah reformiert und Personalvorgaben im Heimrecht entbürokratisiert werden. Den Hebel der Refinanzierung im SGB XI will die Fraktion nutzen, um die Pflegequalität sicherzustellen, ohne die Länderhoheit im Bildungs- und Heimrecht zu verletzen (Reform der Pflegefinanzierung und Ausbildung). (pk/hau/15.10.2026)
