Heinrich: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei und Georgien bedroht
„Am meisten bedroht scheinen mir Demokratie und Rechtsstaatlichkeit von den teilnehmenden Mitgliedstaaten des Europarates in der Türkei und in Georgien“, sagt Gabriela Heinrich (SPD), stellvertretende Leiterin der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER), die vom 28. September bis 2. Oktober 2026 in Straßburg zu ihrer vierten Sitzungswoche in diesem Jahr zusammenkam. Bei der Verteidigung der Menschenrechte komme dem Gerichtshof des Europarates (EGMR) eine herausragende Bedeutung zu. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates sei vor allem dazu da, die Missachtung von EGMR-Urteilen zu benennen, so Heinrich. Im Interview spricht die Menschenrechtspolitikerin darüber, wo überall die Menschenrechte verteidigt werden müssen, ob im russisch-ukrainischen Krieg oder gegenüber Künstlicher Intelligenz, und auf was für verbündete Länder und mutige Menschen der Europarat und die Versammlung dabei setzten können. Das Interview im Wortlaut: Frau Heinrich, in ganz Europa sind Menschenrechte unter Druck, auch in Mitgliedstaaten des Europarates. Den Schutz und die Stärkung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit hat sich die PVER ganz vorn auf die Fahnen geschrieben. Wo geht es momentan am dreistesten zu? Die Menschenrechtslage ist in vielen Ländern schwierig: Oppositionelle sowie Journalistinnen und Journalisten sitzen im Gefängnis, Rechtsstaatlichkeit ist nicht vorhanden, demokratische Wahlen werden massiv beeinflusst. Manche Länder wie die Russische Föderation oder Aserbaidschan sind nicht mehr dabei. Von den aktuell teilnehmenden Mitgliedstaaten des Europarates scheinen mir Demokratie und Rechtsstaatlichkeit am meisten bedroht in der Türkei und in Georgien. Verhaftung von Oppositionellen, von Journalistinnen und Journalisten, Einschränkung der Zivilgesellschaft sind hier in erster Linie zu nennen. Zur Lage der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in der Türkei gab es in der vierten Sitzungswoche eine Aktualitätsdebatte. Dabei ist auch die Missachtung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) durch die Türkei immer ein Thema. Was aber bleibt den Abgeordneten anderes, als dieses Verhalten lautstark zu verurteilen und Besserung einzufordern? Die Parlamentarische Versammlung des Europarates ist vor allem dazu da, die Missachtung der EGMR-Urteile zu benennen und auch in die Öffentlichkeit zu tragen. Darüber hinaus haben der Ministerrat und die Versammlung zusammen aber noch die Möglichkeit weitere Konsequenzen zu verhängen. Beispiele hierfür wären der Entzug der Stimmrechte bis hin zum Rauswurf eines Landes aus der Organisation. Letzteres wurde etwa 2022 mit Russland gemacht. Ob es mit der Türkei so weit kommt, weiß ich nicht, aktuell sieht es aber nicht danach aus. Wenn ein Land in Straßburg nicht mehr mitmacht, werden auch die Möglichkeiten des Dialogs beschnitten. Außerdem wird es schwieriger, dass Internationale Beobachter in das jeweilige Land kommen – etwa zur Wahlbeobachtung. Man muss sich das also immer gut überlegen. Dabei hatten sich doch kürzlich die Mitgliedstaaten in der Erklärung von Chişinău verpflichtet, alle Urteile des EGMR bedingungslos umzusetzen … Das ist natürlich ein Problem. Kein Mitgliedstaat stellt sich hin und sagt: „Nein, wir setzen die Urteile nicht mehr um!“ Vielmehr sagt eine Regierung alles Mögliche zu, und dann wird versucht, einfach auszusitzen, was der EGMR ihr aufgegeben hat. In der vierten Sitzungswoche hat der Präsident des Gerichtshofes, Mattias Guyomar, zu den Delegierten gesprochen. Was war seine Botschaft? Am allerdeutlichsten in Erinnerung ist mir geblieben, dass Präsident Guyomar die Rolle des Menschenrechtsgerichtshofs hinsichtlich der Sicherstellung der Rechenschaftspflicht Russlands hervorgehoben hat. Es hatte vor Kurzem ein wegweisendes zwischenstaatliches Urteil im sogenannten Fall „Ukraine und die Niederlande gegen Russland“ gegeben. Und Präsident Guyomar kündigte an, dass der Gerichtshof auch intensiv weiterarbeiten werde, damit die Rechenschaftspflicht Russlands hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen im Ukraine-Krieg sichergestellt werden kann. Den diesjährigen Václav Havel Human Rights Prize, verliehen durch die PVER, erhielt die iranische Menschenrechtsverteidigerin Nasrin Sotoudeh. Was für ein Signal sendet die Versammlung damit? Die Preisträgerin Nasrin Sotoudeh arbeitet für die Menschenrechte in einem Land, das im internationalen Vergleich seine Einwohnerinnen und Einwohner mit am meisten unterdrückt. Mit Verhaftung, Folter, Todesstrafe geht Iran gegen alle vor, die nicht eins zu eins auf der Linie der Mullahs sind. Ihre Auszeichnung ist für mich vor allem ein Signal an alle Unterdrücker auf der Welt: Schaut hierher, trotz eurer Gewalt und Willkür, trotz eurer Knebel und Verbote gibt es mutige Menschen, die euch die Stirn bieten. Und diesen Mut, diesen Drang nach Freiheit und diesen selbstlosen Einsatz für andere zeichnet jetzt eine der bedeutendsten Menschenrechtsorganisationen aus. Am Rande der Versammlung haben Sie mit Vertretern Kanadas gesprochen. Was trägt das nordamerikanische Land, das einen Beobachterstatus im Europarat innehat, zur Menschenrechtspolitik bei? Kanada hat zur Zeit mit den gleichen Herausforderungen zu kämpfen wie die EU. Stichwort Donald Trump. Kanada ist auch, aber nicht nur deshalb ein natürlicher Verbündeter der EU, was sich ja in der Debatte um eine assoziierte EU-Mitgliedschaft überdeutlich niederschlägt. Kanada teilt aber auch die gleichen Werte hinsichtlich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit! Und das macht es auch für den Europarat zum natürlichen Verbündeten auf dem nordamerikanischen Kontinent. Kanada macht übrigens seit 1997 als Beobachterstaat bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates mit. Ganz aktuell hat Kanada im Mai 2026 als erster Nicht-Mitgliedstaat das Übereinkommen zur Einrichtung einer internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine unterzeichnet. Künstliche Intelligenz (KI) wird immer mehr auch zu einem Menschenrechtsthema, sozusagen als Inkarnation der Bedrohung des Menschlichen – Technik allein, auch ohne Diktatoren, könnte sich gegen die Gattung Mensch erheben. Wie fassen Sie als Parlamentarier, die immer noch Politik von Menschen für Menschen machen, dieses Thema an? Der Europarat beschäftigt sich schon bemerkenswert lange mit Künstlicher Intelligenz. Schon 2019, als die KI noch nicht in aller Munde und massentauglich war, richtete der Europarat den Ad-hoc-Ausschuss für künstliche Intelligenz ein. Seitdem gab es auch in der Parlamentarischen Versammlung immer wieder Resolutionen, die sich mit den Auswirkungen von KI auf verschiedene Bereiche beschäftigten. Zum Beispiel KI und Migration oder KI und Copyright waren entsprechende Themen. Ich glaube allerdings, dass wir in der Menschenrechtspolitik noch ziemlich am Anfang stehen, was die KI anbelangt. Deswegen dürfen wir hier nicht nachlassen. Der Menschenrechtsausschuss des Bundestages zum Beispiel wird sich demnächst schwerpunktmäßig mit den menschenrechtlichen Implikationen der KI beschäftigen. Während der Sitzungswoche hat auch der deutsche Außenminister Johann Wadephul der PVER einen Besuch abgestattet. Was hatte er den Delegierten zu sagen? Wir haben sehr offen gesprochen, das war ein sehr fruchtbarer Austausch! Wir Parlamentarier bekommen ja auch nicht alles mit, was im Ministerrat so passiert, dem Minister geht es umgekehrt mit der Parlamentarischen Versammlung genauso. Die wichtigsten Themen waren der von Generalsekretär angestoßene Reformprozess für den Europarat und die Implikationen der Beschlüsse und Resolutionen der Versammlung für die Mitgliedstaaten. Bei alledem muss ich sagen, dass Herr Wadephul und wir, die deutsche Delegation, in den allermeisten Punkten der gleichen Meinung waren. Zur Verfolgung russischer Straftaten im Angriffskrieg gegen die Ukraine soll ein Sondertribunal – „Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine“ – eingerichtet werden. Ist man bei den Vorbereitungen im Zeitplan? Außenminister Wadephul hat in seiner Rede vor der Versammlung sinngemäß gesagt: Mit Schadensregister, Internationaler Schadensersatzkommission und Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine trägt der Europarat dazu bei, die institutionellen Grundlagen für Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu schaffen. Das Ratifikationsverfahren für den deutschen Beitritt zur Schadensersatzkommission soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Und der Außenminister hat versprochen, sich weiter dafür einzusetzen, dass auch das Sondertribunal möglichst bald eingerichtet werden kann. Das Ganze wird noch ein wenig Zeit brauchen! Denn schnell aus dem Boden stampfen kann man ein Sondertribunal einfach nicht. Es braucht ein Gebäude, es braucht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, es braucht eine sattelfeste Finanzierung. (ll/07.10.2026)
