Lob der Verbände für geplante Entlastungen im GKV-Sparpaket

Die von der Bundesregierung geplanten Folgeregelungen zu dem im Sommer beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden von Sachverständigen gelobt, weil Belastungen entfallen sollen. Das gilt beispielsweise für bestimmte Fachärzte und Krankenhäuser. Apotheker und die Pharmabranche fordern hingegen weitere Entlastungen. Krankenkassen sehen die Gefahr einer Aufweichung der Sparbeschlüsse. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 7. Oktober 2026, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses zu den zwölf Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Die Änderungen sollen mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verabschiedet werden. „Hausarztzentrierte Versorgung ist ein etabliertes Primärversorgungssystem“ Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband äußerte sich positiv über den Wegfall des Fixkostendegressionsabschlags für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte. Die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) sei schon heute ein etabliertes Primärversorgungssystem und biete damit eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Primärversorgung. Der Abschlag hätte falsche Anreize gesetzt und die Verbreitung der HZV erschwert. Eine Sprecherin des Verbandes merkte in der Anhörung an, dass sich viele junge Mediziner gemeldet hätten, die stark verunsichert gewesen seien. Es sei gut, dass in dem Punkt nachgesteuert werde. Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands begrüßte die Zielsetzung der neuen Prüfquotenklasse von einem Prozent für Krankenhäuser mit geringen Auffälligkeiten in der Abrechnung. Allerdings gebe es in der Rechnungsauslegung Interpretationsspielräume. Die geplante Erhöhung der Prüfquoten mit der Anhebung der Schwellenwerte sei weiter abzulehnen. Prinzipiell seien die Prüfverfahren aufgrund des enormen bürokratischen Aufwands nicht zukunftstauglich. „Krankenhausfinanzierung über reguläre Vergütungsmechanismen sicherstellen“ Der Katholische Krankenhausverband Deutschland (KKVD) würdigte die zusätzlichen Mittel für Krankenhäuser in Höhe von 550 Millionen Euro. Dies gelte besonders für die 450 Millionen Euro über einen Rechnungszuschlag für nicht-universitäre Kliniken. Dies sei jedoch keine nachhaltige Lösung für die strukturelle Unterfinanzierung. Rund 70 Prozent der Krankenhäuser schrieben rote Zahlen. Eine dauerhaft auskömmliche Krankenhausfinanzierung sollte über reguläre Vergütungsmechanismen sichergestellt werden und nicht von limitierten Zuschlägen abhängen. Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi äußerte sich zustimmend zu dem Plan, bestimmte psychotherapeutische Leistungen extrabudgetär zu vergüten. Rigide Sparvorgaben dürfen nicht zu erschwerten Versorgungszugängen führen. Die Gewerkschaft forderte, die Bedarfsplanung für die ambulante Psychotherapie am Versorgungsbedarf auszurichten und von einer mengenmäßigen Deckelung grundsätzlich Abstand zu nehmen. Ferner begrüßte Verdi die Informationspflicht der Kassen bei Beitragssatzanhebungen. Allerdings sollten kostensparende digitale Verfahren dafür gefunden werden. „Bestandsschutz für behandelte Patienten im Gesetz verankern“ Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) forderte mit Blick auf die Neuregelung bei Cannabis-Präparaten, standardisierte Cannabisextrakte sowie Zubereitungen mit Dronabinol und Nabilon müssen weiter verfügbar sein, insbesondere bei fehlender Therapieoption, Unverträglichkeit oder unzureichender Wirksamkeit eines Fertigarzneimittels. Der Bestandsschutz für bereits behandelte Patienten sollte ausdrücklich im Gesetz verankert werden. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßten in der Anhörung den geplanten Vorrang für Fertigarzneimittel nach Indikation. Die apothekenbezogene Ausschreibung für Krebsmedikamente (Zytostatika) wird von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) abgelehnt. Der Gesetzgeber habe sich 2017 bewusst für die Abschaffung entschieden, weil es sich um eine Versorgung handele, bei der es auf eine abstimmte Kooperation von Apotheken und onkologischen Praxen ankomme. Zytostatika herstellende Apotheken könnten ihre Strukturen nicht abhängig vom Ausgang von Ausschreibungen hoch- oder herunterfahren. Die Hilfstaxe zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen Versorgung funktioniere. Die ABDA forderte ferner die Befristung des erhöhten Apothekenabschlags. Ein Sprecher des Verbandes der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) warnte in der Anhörung nachdrücklich vor der Zerschlagung hochkomplexer Infrastruktur. „Ambulante Operationen sind patienten- und familienfreundlich“ In der Anhörung äußerten sich verschiedene Sachverständige kritisch zu dem Vorhaben, die sogenannten Hybrid-DRGs abzuschaffen und eine Kurzzeitfallpauschale einzuführen. Befürchtet wird, dass die angestrebte stärkere Ambulantisierung konterkariert wird und Behandlungen vermehrt wieder in Kliniken stattfinden. Ein Vertreter des Bundesverbandes Ambulantes Operieren (BAO) betonte, Klinikaufenthalte seien für Patienten mit Belastungen verbunden und mit erheblichen Infektionsrisiken. Ambulante Operationen seien patienten- und familienfreundlich. Auch nach Ansicht des Fachärzte-Spitzenverbandes (SpiFa) sollte das Ambulantisierungspotenzial stärker gehoben werden. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) befürchtet eine Aufweichung der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz müssten sich am Ziel einer nachhaltigen Finanzierung der GKV und am Leitbild der Beitragssatzstabilität orientieren. Es bestünden erhebliche Zweifel, dass das Entlastungsvolumen ausreiche, um die zusätzlichen Ausgaben in der ambulanten Versorgung, der Psychotherapie und im stationären Bereich zu kompensieren. Das erklärte Ziel, die Beitragssätze in der GKV 2027 stabil zu halten, sei damit ernsthaft in Gefahr. (pk/07.10.2026)