Erste Lesung des Einkommensteuerreformgesetzes

Der Bundestag berät am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung die Entwürfe der Bundesregierung für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 (21/8235(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und für ein Jahressteuergesetz 2027 (21/8283(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darüber hinaus hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag mit dem Titel „Kindergeld stärken, Entlastungsschere schließen – Familienleistungsausgleich gerechter gestalten“ (21/8378(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Im Anschluss an die einstündige Aussprache sollen beide Gesetzentwürfe und der Antrag den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden. Federführend ist der Finanzausschuss. Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 Mit der Reform sollen insbesondere Familien und Menschen mit geringen und mittleren Einkommen entlastet werden. Vorgesehen sind die Erhöhung des Kindergeldes sowie Verbesserungen beim Grund- und Kinderfreibetrag und beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Der Steuertarif wird im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro Einkommen etwas abgeflacht. Die Maßnahmen sollen ab 2027 greifen und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Ab 2028 kann laut Bundesregierung etwa eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich steuerlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen beträgt circa zehn Milliarden Euro pro Jahr. Die Gegenfinanzierung wird unter anderem durch Veränderung des Reichensteuersatzes ermöglicht. Auf diese Weise lasse sich das Steuersystem gerechter gestalten, heißt es. Gleichzeitig würden Subventionen mit Augenmaß abgebaut und gezielt Arbeitsanreize gesetzt. Kindergeld und Kinderfreibetrag sollen steigen Konkret vorgesehen ist, dass das Kindergeld von 259 Euro auf 267 Euro (2027) und dann auf 272 Euro (2028) je Kind und Monat steigt – der Kinderfreibetrag soll auf 2027 auf 10.056 Euro und 2028 auf 10.236 Euro (2028) steigen. Außerdem erhöht sich der der Grundfreibetrag 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro). Der maximal zulässige Stundenlohn bei (steuerlich begünstigten) Sonn- und Feiertagszuschlägen soll von 50 auf 75 Euro angehoben werden, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1430 Euro steigen. Reduziert wird die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent. Gleichzeitig wird der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro gesenkt. Der einheitliche Pauschsteuersatz bei Mini-Jobs soll von zwei auf fünf Prozent erhöht werden. Entwurf des Jahressteuergesetzes 2027 In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts habe sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben, schreibt die Bundesregierung im Entwurf ihres Jahressteuergesetzes 2027 (21/8283(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dies betreffe vor allem Anpassungen an EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Daneben bestehe ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Vorgesehen ist unter anderem, dass Freibeträge und Ausbildungsfreibeträge für Kinder mit Wohnsitz in der EU/EWR ungekürzt gewährt werden. Ab 2027 sollen die Nachzahlungs- und Erstattungszinsen steigen. Vorgesehen ist auch die Vereinfachung und Digitalisierung der Steuererklärung, insbesondere für Eltern mit Kindern im Ausland. Änderungen ergeben sich auch für Unternehmen – etwa bei der Kapitalertragsteuer. Beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre mit mindestens 10 Prozent Beteiligung sollen künftig wie unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden. Freistellungsbescheinigungen sollen nach der Transaktion geprüft werden, um missbräuchliche Gestaltungen zu verhindern. Plattformbetreiber sollen künftig mehr Daten melden müssen, um Transparenz und Steueraufkommen zu sichern. Antrag der Grünen Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag (21/8378(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die bestehende Schere zwischen dem Kindergeld und der maximalen steuerlichen Entlastungswirkung der Freibeträge für Kinder zu schließen. Sie wollen daher eine stärkere Erhöhung des Kindergeldes. Wie die Abgeordneten schreiben, soll das Kindergeld von derzeit 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und 272 Euro im Jahr 2028 je Kind und Monat steigen. Zugleich sollen die Freibeträge für Kinder auf 10.056 Euro beziehungsweise 10.236 Euro angehoben werden. „Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge machen den Familienleistungsausgleich nicht automatisch gerechter“, stellt die Fraktion fest. Wenn die steuerliche Entlastung durch die Kinderfreibeträge weiterhin bei höheren Einkommen höher sei als das Kindergeld, werde die Entlastungsschere trotz prozentual gleicher Anhebung beider Beträge nicht kleiner. Dies steht der Ankündigung der Koalition entgegen, die bestehende Schere zu verringern und Familien gerechter zu entlasten. Daher wird gefordert, im Regierungsentwurf der Steuerreform und bei künftigen Anpassungen von Kindergeld und Freibeträgen für Kinder sicherzustellen, „dass sich die Schere zwischen dem Kindergeld und der maximalen steuerlichen Entlastungswirkung nicht erneut vergrößert“. Auch der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf soll überprüft werden. (hau/hle/07.10.2026)