Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung erörtert
Der Bundestag hat am Freitag, 25. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ (21/7870(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Gemeinsam mit dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung – Finanzielle Resilienz und Versicherungsprinzip stärken“ (21/8126(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Sicherheit im Wandel – Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation“ (21/8127(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde der Gesetzentwurf im Anschluss an die halbstündige Aussprache an die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf soll die Handlungsfähigkeit des Staates durch entbürokratisierte und schnellere Verwaltungsverfahren gestärkt werden soll. Das bislang geltende Schriftformerfordernis im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Arbeitsuchenden und privaten Arbeitsvermittlern führe zu einem Aufwand, der in Zeiten zunehmender Digitalisierung vermeidbar sei, heißt es in der Vorlage. Zudem soll die Vermittlung in Erwerbsarbeit als zentrale Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit gestärkt werden, womit auch eine Anpassung einzelner Instrumente der Arbeitsförderung einhergeht. Aufgrund des demografischen Wandels stehe die Bundesagentur für Arbeit zudem vor grundlegenden Herausforderungen, die durch eine digitalisierte Arbeitsverwaltung gemindert werden könnten. So rechne sie bis 2032 mit einem Personalrückgang aufgrund altersbedingter Abgänge und Fluktuation in erheblichem Ausmaß. „Die konsequente Digitalisierung der Arbeitsverwaltung kann hier dazu beitragen, dem drohenden Personalengpass entgegenzuwirken“, betont die Regierung weiter. Recht der Arbeitslosenversicherung Konkret ist unter anderem geplant, den Vermittlungsprozess weiterzuentwickeln, das Recht der Arbeitslosenversicherung zu vereinfachen und vorhandene Förderinstrumente zielgerichtet anzupassen. Anträge sowie die für die im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) vorgesehenen Sozialleistungen erforderlichen Angaben sollen künftig vorrangig digital gestellt werden. Die derzeit noch im SGB III vorhandenen Schriftformerfordernisse sollen abgeschafft werden. „So wird bei der Vermittlung durch Dritte unter anderem das Schriftformerfordernis bei Verträgen mit privaten Arbeitsvermittlern durch ein Textformerfordernis ersetzt. Regelungen, die ein persönliches Erscheinen vor Ort erfordern, werden durch die Möglichkeit der Videotelefonie ersetzt und die Verbindlichkeit der Terminwahrnehmung wird erhöht. Durch eine Experimentierklausel werden zusätzliche Räume für innovatives Verwaltungshandeln und moderne Ansätze geschaffen.“ Das Gesetz soll zudem Erleichterungen für Unternehmen bringen, indem der Arbeitsschutz digitalisiert und modernisiert wird. Dabei geht es insbesondere um die Herabstufung von Schriftformerfordernissen auf die Textform nach Paragraf 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). „Denn die Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift auf Papier und verursacht somit Medienbrüche in digitalisierten Prozessen. Durch das Gesetz sollen Abläufe vereinfacht werden, ohne dabei Schutzstandards in Frage zu stellen“, bekräftigt die Regierung. Antrag der AfD Eine Reform der Arbeitslosenversicherung mit einer Stärkung des Versicherungsprinzips fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (21/8126(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Arbeitslosenversicherung stehe mit ihrer aktuell schwierigen Finanzlage exemplarisch für den zunehmenden finanziellen Druck auf die deutschen Sozialkassen insgesamt. Auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung verzeichneten gemäß einschlägiger Fachstatistiken steigende Beitragssätze und wachsende Finanzierungsprobleme, führen die Abgeordneten in dem Antrag aus. Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem, die Finanzierungsstruktur der Arbeitslosenversicherung nach dem Versicherungsprinzip neu zu ordnen, indem versicherungsfremde Leistungen gesetzlich eindeutig als solche definiert und vollständig, transparent und dauerhaft aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Sämtliche Leistungen und Maßnahmen müssten eindeutig einem Rechtskreis (Zweites oder Drittes Buch Sozialgesetzbuch, SGB II und SGB III) zugeordnet und jede Misch-, Quer- oder Kofinanzierung zwischen SGB II und SGB III beendet werden. Im Falle der Anhebung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung sollen die hierdurch entstehenden Mehrbelastungen durch steuerliche Entlastungen vollständig kompensiert werden, fordert die Fraktion. Antrag der Grünen Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/8127(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Eine zukunftsfähige Arbeitslosenversicherung kann die Menschen während ihres gesamten Erwerbslebens, von der Berufsberatung und Ausbildung am Beginn des Erwerbslebens, über die Arbeitssuche und die Weiterbildung bis hin zur sozialen Absicherung von Übergängen im Erwerbsleben begleiten. Um diesen Herausforderungen der Arbeitswelt von morgen gerecht zu werden, soll die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickelt werden“, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern von der Bundesregierung bei der Arbeitsförderung unter anderem eine stärkere Konzentration auf die wirtschaftlichen Transformationsprozesse. Bestehende regionale Strukturen für Beratung, Vernetzung und Qualifizierung müssten gestärkt, betriebsübergreifende Lösungen für Beschäftigte insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen erleichtert sowie Kurzarbeit und Transferinstrumente stärker mit Qualifizierung verbunden werden. Weiterbildung soll noch stärker als bisher als wichtiges Instrument der Transformation und Fachkräftesicherung finanziell und strukturell ausgeweitet werden. Auch müsse geprüft werden, wie in Zeiten zunehmender hybrider Erwerbsverläufe Absicherungslücken besser geschlossen werden könnten, heißt es in dem Antrag. (che/hau/25.09.2026)
