Beschleunigte Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ (21/8027(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Entwurf zusammen mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Energieverschwendung stoppen und Wirtschaft um Milliarden entlasten“ (21/8139(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Kein grenzenloser Ausbau von Rechenzentren – Echte Nachhaltigkeitsstandards gewährleisten“ (21/8111(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur federführenden Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf wird zum einen die geänderte EU-Energieeffizienzrichtlinie (EU 2023 / 1791) von 2023 in nationales Recht umgesetzt. Zum anderen werden damit Vorgaben des nationalen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) weitgehend auf EU-Recht zurückgesetzt. Die Bundesregierung will damit „eine Übererfüllung von EU-Vorgaben, das sogenannte Gold-Plating, verhindern und eine erhebliche Entlastung der Wirtschaft erreichen“. Die EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht unter anderem vor, den Endenergieverbrauch der Europäischen Union bis 2030 um mindestens 11,7 Prozent gegenüber 2020 zu senken. Außerdem verankert sie den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ als Grundprinzip europäischer Energiepolitik. Geplant ist, die bestehende Meldepflicht von Abwärmepotenzialen für die meisten Betriebe zu streichen. Nur noch für Betriebe mit einem Energieverbrauch von mehr als 23,6 Gigawattstunden (zuvor 7,5 Gigawattstunden) sind Energie- oder Umweltmanagementsysteme verpflichtend. Anforderungen an Rechenzentren gelockert Die Mindesteffizienzanforderungen an Rechenzentren werden gelockert. Die Frist für neue Rechenzentren, um Effizienzvorgaben einzuhalten, steigt von zwei auf vier Jahre. Zudem müssen sie ihren Strom erst ab dem 1. Januar 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken, bisher war das für 2027 vorgesehen. Darüber hinaus wird die gesetzliche Vorgabe zur Nutzung von Abwärme flexibler ausgestaltet. Abwärme muss nur dann genutzt werden, wenn ein passendes Wärmenetz in der Nähe vorhanden ist. Für Großinvestitionen soll der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ gelten. Bei Investitionen von mehr als 100 Millionen Euro, bei Verkehrsinfrastruktur ab 175 Millionen Euro, soll geprüft werden, ob es energieeffizientere Alternativen gibt. Der Entwurf stehe im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (UN-Agenda 2030) und solle insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 7 „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern“ beitragen, heißt es. Antrag der Grünen Die Grünen fordern in einem Antrag (21/8139(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), dass besonders effiziente und nachhaltige Rechenzentren bei der Vergabe von Netzanschlüssen bevorzugt werden. Das Vorhaben mit dem Titel „Energieverschwendung stoppen und Wirtschaft um Milliarden entlasten“ hat vor allem zum Ziel, die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des Energieeffizienzgesetzes so auszugestalten, dass die Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie vollständig und rechtssicher umgesetzt werden. Außerdem solle ein verlässlicher Rahmen geschaffen werden, der Unternehmen die Investition in effiziente Produktion, etwa durch Elektrifizierung, ermögliche. Ziel müsse sein, die Energieeffizienz „drastisch zu steigern“, um sowohl CO-Emissionen einzusparen als auch die Wirtschaft finanziell spürbar zu entlasten. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke verlangt ein Moratorium für die Genehmigung von Rechenzentren. Vor dem Bau neuer Anlagen solle eine „belastbare Bedarfs- und Kapazitätsanalyse“ stehen. In ihrem Antrag (21/8111(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit dem Titel „Kein grenzenloser Ausbau von Rechenzentren – Echte Nachhaltigkeitsstandards gewährleisten“ wirft sie der Bundesregierung vor, „dem allgemeinen Hype“ um Rechenzentren und KI „kopflos“ hinterherzurennen. Neben dem Moratorium fordern die Abgeordneten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Zulässigkeit für den Bau neuer Rechenzentren (ab einer Netzanschlusskapazität von 100 Kilowatt) reguliert wird. Genehmigungen sollten unter einer „strengen Abwägung“ zwischen den Umwelt- und Versorgungsgesichtspunkten, wie dem Verbrauch von Strom und Wasser sowie dem gesellschaftlichen Nutzen und tatsächlichen Bedarf, stattfinden. (nki/hau/24.09.2026)
