Tabaksteuer soll vier Jahre lang regelmäßig erhöht werden

Der Bundestag hatt am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Tabaksteuergesetzes“ (21/7859(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Damit soll die Steuer auf Tabakprodukte über einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig erhöht werden. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im kommenden Jahr werden durch die Neuregelung Steuermehreinnahmen in Höhe von 756 Millionen Euro erwartet, die bis 2030 auf 3,59 Milliarden Euro ansteigen sollen, macht die Regierung deutlich. Bei einer Kleinverkaufspackung mit einem Inhalt von 20 Zigaretten ergibt sich laut Gesetzentwurf ab 2027 ein gewichteter durchschnittlicher Kleinverkaufspreis von 8,77 Euro. Für 2028 werden 9,56 Euro genannt, für 2029 10,42 Euro und für 2030 11,36 Euro. Steuererhöhungen gibt es auch für andere Produkte wie Feinschnitt, Pfeifentabak, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren. Zur Begründung heißt es, mit dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 habe sich die Bundesregierung darauf verständigt, wie der Handlungsbedarf im Bundeshaushalt reduziert werde. Die Anpassung der Tabaksteuer zähle zu den vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen. Weiter heißt es: „Die Gesetzesänderung dient auch dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und steht im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken.“ (hle/hau/24.09.2026)