Energiewirtschaftsrecht: Änderungen beim Netzausbau debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ (21/7866(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Mit diesem sogenannten „Netzpaket“ will die Regierung den Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speichern besser mit dem tatsächlichen Netzausbau abstimmen, um Systemkosten und Überlastungen zu begrenzen. Nach halbstündiger Aussprache soll der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Flexibel, digital und effizient – Ein Netzpaket für ein versorgungssicheres 100-Prozent-Erneuerbare-Energiesystem“ (21/8121(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie mit zwei Anträgen der Linken mit den Titeln „Innovative Netzengpasslösungen vorantreiben – Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht ausbremsen“ (21/7906(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Bezahlbar und erneuerbar – Übertragungsnetze in öffentlicher Hand“ (21/3911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regierung plant eine stärkere Priorisierung von Netzanschlüssen. Hintergrund ist, dass bei Netzbetreibern die Zahl der sogenannten Netzanschlussbegehren massiv gestiegen ist. Das Spektrum der Kriterien reicht dabei von der Erfüllung gesetzlicher Zielvorgaben über die Netzdienlichkeit bis hin zu raumplanerischen Gebietsausweisungen. Im Zuge der Energiewende sind Tausende Kilometer neue Stromleitungen geplant, damit der vor allem im Norden produzierte Windstrom in große Verbrauchszentren im Süden gelangt. Trotz großer Fortschritte beim Ausbautempo gebe es beim Netzausbau weiterhin „Hemmnisse“, die häufig zu Realisierungsdauern von acht bis zwölf Jahren führten, heißt es im Gesetzentwurf. Redispatch-Vorbehalt soll verändert werden Auch der sogenannte Redispatch-Vorbehalt wird verändert. Derzeit gebe es viele Gebiete in Deutschland, in denen die Stromnetze zu schwach ausgebaut seien, um den Strom, den Wind- und Solarparks produzieren, abzutransportieren. Entsteht mehr Strom, als die Netze aufnehmen können, müssen die erneuerbaren Energien dort abgeschaltet werden. Stattdessen wird an einem anderen Ort ein Kraftwerk hochgefahren. Dieser Prozess wird als Redispatch bezeichnet. Bislang haben die Betreiber von Wind- und Solarparks eine Entschädigung erhalten, wenn ihr Strom nicht abtransportiert werden kann. Das soll das neue Netzpaket nun ändern. Verteilnetzbetreiber können demnach bestimmte Netzabschnitte für bis zu sechs Jahre als Engpassgebiete ausweisen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens fünf Prozent der jährlichen Stromerzeugung in dem Gebiet nicht abtransportiert werden konnten. In solchen Fällen erhalten die Betreiber von Windparks in Windvorranggebieten für 18 Prozent ihrer abgeregelten Jahresstrommengen keine Entschädigung mehr, in anderen Gebieten erhalten Betreiber von Wind- und Solarparks für 20 Prozent keine Entschädigung mehr. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/8121(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine grundlegende Modernisierung und Flexibilisierung der Stromnetze. Der Vorschlag mit dem Titel „Flexibel, digital und effizient – Ein Netzpaket für ein versorgungssicheres 100-Prozent-Erneuerbare-Energiesystem“ ist ein Gegenentwurf zum von der Bundesregierung eingebrachten Netzpaket. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, „das Netzanschlusspaket zurückzuziehen und ein neues Netzpaket aufzulegen, das die Anforderungen eines 100-Prozent-Erneuerbare-Energiesystem erfüllt“. Das vorgesehene Instrument zur regionalen Steuerung des EE-Zubaus in Engpassgebieten (Redispatch-Vorbehalt) sei zu verwerfen, da es den Ausbau von Wind- und Solaranlagen gefährde und keinen Anreiz für Flexibilitäten schaffe. Der ursprünglich im EEG vorgesehene Grundsatz der Netzanpassung an die wirtschaftlichen Bedarfe solle beibehalten werden, statt den Ausbau der Erneuerbaren am Status des Netzausbaus auszurichten. Schließlich brauche es ein Modernisierungspaket für die Stromnetze, um die Digitalisierung im Energiesektor voranzutreiben. Erster Antrag der Linken Im Rahmen der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des sogenannten Netzpakets plane die Bundesregierung „entscheidende Weichenstellungen für die Energiewende“, heißt es in dem ersten Antrag der Linken (21/7906(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Gesetzentwurf zum Redispatch-Vorbehalt sehe vor, in neu definierten Netzengpassgebieten den Vorrang für den Anschluss neuer Wind- und Solaranlagen aufzuheben und den Entschädigungsanspruch von Betreibern bei Abregelungen für bis zu zehn Jahre auszusetzen. Die Antragsteller sind der Ansicht, dass die vorgeschlagene Einführung des Redispatch-Vorbehalts für sogenannte Engpassgebiete das Risiko berge, dass Investitionen in erneuerbare Energien sich großflächig nicht mehr finanzieren ließen. „Insbesondere bei der Windenergie an Land hätte der von der Bundesregierung geplante Netzregelhammer eine verheerende Wirkung“, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern von der Bundesregierung, auf den geplanten Redispatch-Vorbehalt zu verzichten und stattdessen alternative Maßnahmen auf den Weg zu bringen, etwa bundesweit standardisierte, flexible Netzanschlussvereinbarungen, den beschleunigten Ausbau von Batteriespeichern vor allem in Netzengpassgebieten sowie die Förderung dezentraler Erneuerbare-Energie-Parks. Zweiter Antrag der Linken In ihrem zweiten Antrag (21/3911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Linksfraktion, die Stromübertragungsnetze an die öffentliche Hand zu übertragen. Sie verlangt von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „um eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes für den Betrieb der Stromübertragungsnetze zu gründen und die Überführung der Übertragungsnetze in öffentliche Hand vorzubereiten“. Als Argumente führen die Antragsteller an, dass ein gemeinwirtschaftlicher Betrieb den Netzbetreibern ermögliche, den „dringend notwendigen Ausbau der Netze durch eine vergleichsweise günstige öffentliche Finanzierung“ zu gewährleisten. Außerdem würden die Netzbetreiber als öffentliche Unternehmen „von günstigeren Kapitalkosten des Bundes profitieren“. Hintergrund ist der Einstieg des Bundes in den Stromnetzbetreiber Tennet. Der Bund will sich zu 25,1 Prozent am größten deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit insgesamt 7,6 Milliarden Euro beteiligen. Am 16. Januar 2026 habe der Haushaltsausschuss des Bundestages die haushälterischen Voraussetzungen für den Einstieg des Bundes geschaffen. (nki/hau/24.09.2026)
