Bundestag stimmt für erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei
Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, der „Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ zugestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei (21/3051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Ebenfalls angenommen wurde eine Entschließung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und Die Linke. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/6990(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (21/7001(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) des Haushaltsausschusses zugrunde. Ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (21/6996(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde hingegen abgelehnt. Abgelehnt mit der Mehrheit von Union, SPD, AfD und Grünen wurde zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken“ (21/3306(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch hierzu lag eine Beschlussvorlage des Innenausschusses (21/6990(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Zu den neuen Befugnissen der Bundespolizei zählen dem Gesetzentwurf zufolge neben der Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten, dem „Einsatz mobiler Sensorträger“ für Bild- und Tonaufzeichnungen sowie technischer Mittel gegen gefährdende Drohnen und der Quellen-TKÜ auch die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen. Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20. April 2016 angepasst werden. Zudem setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere Stellen um. Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf unter anderem Vorschriften zum Datenschutz, die der Umsetzung einer EU-Richtlinie vom April 2016 dienen. Der Innenausschuss hat am 8. Juli auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Unter anderem schafft danach ein neuer Paragraf zur „automatisierten Erkennung von Gefahren“ für die Bundespolizei eine Befugnis zur Erkennung von Bewegungs- und Objektmustern sowie Aufenthaltsorten, die auf Gefahren hindeuten. Zu den weiteren Änderungen zählt etwa die Schaffung einer Befugnis für die Bundespolizei zur „biometrischen Detektion in Echtzeit“. Entschließung angenommen Der angenommenen Entschließung zufolge ist die Bundesregierung nun aufgefordert, durch die Bundespolizei entsprechend Artikel 27 der Fahrgastrechtevorordnung (EU) 2021/782 das Sicherheitsniveau an Bahnhöfen und in Zügen festzulegen und im Einvernehmen mit den Eisenbahnunternehmen, Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Bahnhofsbetreiber die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu ergreifenden Maßnahmen abzustimmen. Ferner soll die Regierung sicherstellen, dass das festgelegte Sicherheitsniveau insbesondere Vorgaben zur Lagebilderstellung, zu Einsatzschwerpunkten, zur Mindestpräsenz, zum Informationsaustausch sowie zu abgestimmten Einsatzkonzepten, soweit dies zur Gewährleistung der persönlichen Sicherheit der Fahrgäste und zur Gefahrenabwehr auf Bahnanlagen des Bundes erforderlich und verhältnismäßig ist, enthält. Unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf Grundlage fundierter Untersuchungen zur Sicherheitslage und zur Kriminalitätsfurcht sollten darüber hinaus ergänzende Konzepte zur nachhaltigen Verbesserung der Sicherheit entwickelt und umgesetzt werden, vor allem an kriminalitätsbelasteten Bahnhöfen sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Antrag der Linken Die Linke plädierte in ihrem Antrag für die Streichung von Befugnissen zur anlasslosen Kontrolle und Durchsuchung von Personen und Sachen, zur automatischen Kennzeichenerfassung, „zur Nutzung der ,Besonderen Mittel der Datenerhebung‘ (unter anderem längerfristige Observation, Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen)“ sowie zum Einsatz von Mitteln der Überwachung von Kommunikationsmitteln wie „IMSI-Catcher, WLAN-Catcher, Staatstrojaner“. Ferner setzte sich Die Linke in der Vorlage unter anderem für die „Einführung von modernen Standards der öffentlichen und rechtsstaatlichen Kontrolle von Polizeihandeln“ ein. Dazu zählte sie neben der Kennzeichnungspflicht der Beamten und der Aktivierung der Bodycam beim Einsatz körperlicher Gewalt und auf Aufforderung der Bürger auch „umfassende Rechte von Betroffenen auf Auskunft zu über sie gespeicherte personenbezogene Daten sowie deren Weiterverarbeitung“. (sto/ste/vom/10.07.2026)
