Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle

Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, die Novelle des Heizungsgesetzes beschlossen, mit der unter anderem der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleiben soll. In namentlicher Abstimmung votierten 322 Abgeordnete für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7010(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 272 Parlamentarier stimmten gegen das Gesetz. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Ursprungsentwurf vorgenommen (21/7009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Entschließung angenommen Angenommen wurde zudem eine Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene für eine „grundlegende Vereinfachung“ der EU-Gebäuderichtlinie einzusetzen. Die Richtlinie soll zu Verbesserungen der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden führen, ziehe aber neue Bürokratie nach sich, so der Entschließungstext. Ein Entschließungsantrag (21/7071(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den die AfD-Fraktion zur dritten Lesung vorgelegt hatte, fand gegen die Stimmen aller übrigen Fraktionen des Hauses keine Mehrheit. Die Fraktion drang auf die Aufhebung des Gebäudeenergiegesetzes und des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Anträge von Grünen und Linken abgelehnt Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD wurden hingegen Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Für das Recht auf Heizen – Bezahlbar und erneuerbar“ (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen“ (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken“ (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Für den letztgenannten Antrag stimmte auch Die Linke. Die Grünen enthielten wiederum sich bei den Abstimmungen über die Linken-Anträge. Auch hierzu hatte der Wirtschaftsausschuss Beschlussempfehlungen abgegeben (21/7009(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7008(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Vorgängerregierung (Gebäudeenergiegesetz, 20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) grundlegend verändern. Zwar soll der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleiben. Allerdings müssen Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die eingesetzten Brennstoffe sollen sukzessive klimafreundlicher werden. Ab 2029 soll dem Gas oder Öl ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden (sogenannte Biotreppe). Gleichzeitig soll der Hochlauf von Biomethan, biogenem Flüssiggas, Bioöl und Wasserstoff ab dem Jahr 2028 durch eine moderate Grüngas-/Grünheizöl-Quote unterstützt werden. Die zentralen Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes sollen im Jahr 2030 im Hinblick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele für den Gebäudesektor evaluiert werden. Um das zu ermöglichen, will die Bundesregierung bis Ende dieses Jahres ein weiteres Gesetz vorlegen. Als Ausgleich sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl (Biotreppe) betrieben werden. Erster Antrag der Linken Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, einen Gesetzentwurf für eine soziale Wärmewende vorzulegen, der unter anderem vorsieht, dass die energetische Sanierung von Haushalten, die durch steigende Energiekosten armutsgefährdet sind, gezielt gefördert werden. Die 65-Prozent-Regel aus dem Gebäudeenergiegesetz solle weiter erhöht und die Erfüllungsoptionen auf Wärmepumpen und Wärmenetze beschränkt werden, um die Menschen vor vermeidbar hohen Betriebskosten zu schützen. Dazu sollten nach dem Willen der Fraktion kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebote organisiert werden. Die Modernisierungsumlage für die Vermieter wollte sie abschaffen und eine Mieterschutzklausel einführen. Zudem sollten sozial gestaffelte staatliche Förderprogramme eingerichtet werden. Zweiter Antrag der Linken In ihrem zweiten Antrag (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderte die Linksfraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem eine Mieterschutzklausel mit einem Heizkostendeckel einführt und vorgibt, dass der CO2-Preis vollständig von der Eigentümerseite zu tragen ist. Die Heizkosten sollten auf Vermieter und Mieter nach einem Stufenmodell aufgeteilt werden, das Anreize für die Umstellung auf erneuerbare Heizungsoptionen und energetische Gebäudesanierung setzt. Antrag der Grünen Die Grünen forderten in ihrem Antrag (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Bundesregierung auf, das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz nicht zu beschließen, Mieter vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen und die derzeit geltende Frist für den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung beizubehalten. Darüber hinaus sollte die Regierung nach dem Willen der Fraktion eine kurzfristig wirkende Abwrackprämie für alte Öl- und Gasheizungen einführen sowie eine stärkere soziale Staffelung der Sanierungs- und Heizungsförderung ausarbeiten. (eis/vom/10.07.2026)